Krankenkassen vereinbaren Rabatte mit sächsischen Krankenhausapotheken

Preisnachlässe auf Arzneimittel haben die Ersatzkassen und weitere Krankenkassenverbände mit dem Sächsischen Krankenhausapotheker-Verband und der Krankenhausgesellschaft Sachsen verhandelt. Die Rabatte gelten für verschreibungspflichtige Medikamente, die Krankenhausapotheken in Klinikambulanzen abgeben. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2014 in Kraft.

Sächsischen Patienten wurden im vergangenen Jahr Arzneimittel für 2,4 Milliarden Euro verschrieben. Das sind 5,8 Prozent mehr als 2012. Medikamente stellen den drittgrößten Ausgabenposten der gesetzlichen Krankenkassen, nach Zahlungen für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte.

Krankenhausapotheken sind gesetzlich verpflichtet, anfragende Krankenkassen über Bezugsquellen und Einkaufspreise der Medikamente zu informieren. Auf dieser Basis kann vereinbart werden, Einkaufsvorteile weiterzugeben.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com