Selbsthilfe: Förderanträge bis 31.Januar 2015 stellen

Sie leiden unter Asthma, haben Diabetes oder sind an Krebs erkrankt. Viele Patienten begleitet ihre Erkrankung ein Leben lang. Um damit klar zu kommen und sich gegenseitig zu unterstützen, haben sich viele Betroffene in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen geben Unterstützung.

Bis zum 31. Januar 2015 können Selbsthilfegruppen in Sachsen einen Antrag auf Pauschalförderung der Krankenkassen stellen. Die Kassen bezuschussen die originäre Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Gefördert werden unter anderem Büromaterial, Raummiete, Schulungen oder die Homepage der Gruppen.

Die Pauschalförderung ist eine Gemeinschaftsförderung der Krankenkassen. In Sachsen erfolgt die Bearbeitung arbeitsteilig. Der Antrag auf Förderung braucht nur einmal bei dem regionalen Federführer gestellt werden. Förderanträge von Selbsthilfegruppen des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge nimmt die Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Glacisstraße 4, 01099 Dresden, entgegen.

Die Antragsunterlagen können auf der Homepage des vdek-Sachsen  heruntergeladen werden. Dort finden sich weitere Informationen zu Förderinhalt und Förderverfahren.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com