Selbsthilfegruppen: Pauschalförderung für 2016 bis 31. Januar beantragen

Noch bis zum 31.1.2016 können Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen beantragen. Dazu zählen Gruppen von chronisch Kranken, Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen. Mit der Förderung können sie einen Zuschuss für laufende Aufwendungen der Selbsthilfearbeit in 2016 erhalten. Förderfähig sind unter anderem Miete, Büromaterial oder Fahrtkosten.

Die Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen ist gemeinschaftlich und arbeitsteilig nach Regionen organisiert. Ein Antrag bei dem jeweiligen regionalen Federführer genügt. Anträge nehmen entgegen:

AOK PLUS: Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis

BKK Landesverband Mitte: Stadt Dresden

IKK classic: Landkreise Meißen und Mittelsachsen

Knappschaft: Stadt Chemnitz

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek): Stadt Leipzig, Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge

Die Antragsformulare sind auf den Internetseiten der am Förderverfahren beteiligten Krankenkassen und Kassenverbände veröffentlicht.

Die Selbsthilfe gilt als eine wichtige Ergänzung der professionellen Gesundheitsversorgung. Die Krankenkassen fördern deshalb neben Gruppen auch Landesverbände und Kontaktstellen der Selbsthilfe. Insgesamt brachten die Kassen für die Pauschalförderung in Sachsen über eine Million Euro in diesem Jahr auf. Eine Übersicht über die Verteilung der Fördermittel gibt der gleichfalls im Internet publizierte aktuelle Selbsthilfe-Transparenzbericht.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com