Ersatzkassenverband zum Präventionsgesetz: Keine Quersubventionierung der BZgA mit Kassengeldern!

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat seine Forderung an die Politik bekräftigt, den Entwurf des geplanten Präventionsgesetzes zu korrigieren. „Insbesondere die vorgesehene Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Beitragsmitteln ist nicht akzeptabel“, erklärte Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen.

Nach dem Gesetzentwurf soll die BZgA mindestens ein Viertel des Betrags erhalten, der bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder Schulen vorgesehen ist. Das entspricht mindestens 0,50 Euro je Versicherten. Überdies soll die BZgA künftig als Geschäftsstelle für die neue Nationale Präventionskonferenz fungieren.

„Die BZgA ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesgesundheitsministeriums. Deren Finanzierung aus GKV-Mitteln ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht und außerdem vergaberechtlich mehr als problematisch“, sagte Heinke. Die Kernkompetenz der BZgA sei Informationsmaterial zu erstellen sowie Aufklärungskampagnen zu gestalten und durchzuführen. Unklar sei, wie die Behörde die geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten leisten kann.

Unterstützung für ihre Position hatten die Krankenkassen unlängst vom Bundesrat erhalten, der den vorgesehenen Betrag von 0,50 Euro ebenfalls als zu hoch erachtet und einen geringeren vorschlägt. Der Bundesrat hatte seinen Beschluss damit begründet, dass eine direkte Intervention durch die BZgA zu Parallelstrukturen bei der Prävention auf Landesebene führen könne. Die Behörde solle stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitätssicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com