Pflege: Mehr Transparenz bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten

Ersatzkassen werden neue Verbraucherinformationen zügig aufarbeiten

Zu der im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Betreuungsangeboteverordnung erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

„Bei Pflegeleistungen ist längst selbstverständlich, dass Anbieter bei ihrer Zulassung offenlegen, was sie anbieten und was das kostet. Die Verordnung bringt jetzt die Grundlage für mehr Transparenz bei niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Versicherte werden künftig auch hier das Gebotene besser vergleichen können.“ Heinke kündigte an, dass die Ersatzkassen die Informationen zügig elektronisch aufbereiten und Interessierten über das Internet zur Verfügung stellen werden.

Die vdek-Landeschefin befürwortete zugleich die Regelung, wonach sogenannte Nachbarschaftshelfer auch mehr als zwei Personen betreuen dürfen. „Mit den ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfern wird ein bereits eingeführtes und gut angenommenes Angebot aufgewertet. Rund 260 Menschen engagieren sich bei dieser spezifischen Unterstützungsform für Pflegebedürftige.“ Sachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, die Nachbarschaftshelfer etabliert haben.

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote gibt es für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen. Die Angebote sind zwischen häuslicher Versorgung und professioneller Pflege angesiedelt. Hierbei betreuen Helfer unter fachlicher Anleitung die Pflegebedürftigen und entlasten die pflegenden Angehörigen. Beispielsweise gehen sie mit den Pflegebedürftigen spazieren, lesen gemeinsam Zeitung oder begleiten sie beim Einkauf. Das geschieht stundenweise oder über den Tag, einzeln oder in Kleingruppen. Die Angebote richten sich insbesondere an Demenzkranke.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com