Gesetzliche Krankenkassen im Freistaat Sachsen fördern Selbsthilfe 2016 mit 1,5 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land im laufenden Jahr mit ca. 1,5 Millionen Euro. „Sie unterstützen damit die tägliche Arbeit von Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder deren Angehörigen zusammengeschlossen haben“, sagte Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen. Die Fördergelder werden von den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam vergeben. Die Höhe der Förderbeträge ergibt sich aus einheitlichen Kriterien wie Mitgliederzahl, Häufigkeit der Treffen und Raummiete.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme wurde ab 01.01.2016 deutlich erhöht. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Förderbetrag je Versicherten von bisher 0,64 Euro (2015) auf 1,05 Euro steigt.

So erhalten in Sachsen 2016 alleine 976 örtliche Selbsthilfegruppen eine Förderung der gesetzlichen Krankenkassen von rund 650.000 Euro.

Darüber hinaus können Selbsthilfeorganisationen für besondere Projekte auch zusätzliche Fördermittel bei einzelnen Krankenkassen und deren Verbänden beantragen.

Neben den einzelnen Selbsthilfegruppen werden 2016 in Sachsen auch 47 Landesorganisationen der Selbsthilfe mit rund 590.000 Euro sowie 12 Selbsthilfekontaktstellen mit rund 250.000 Euro in Sachsen unterstützt.

Hintergrund:

Die Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (Paragraph 20 SGB V) geregelt. Ein individueller Rechtsanspruch auf pauschale und /oder projektbezogene Förderung besteht hierbei nicht.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com