Selbsthilfegruppen können Förderung bis Ende Januar beantragen

Nach wie vor bleiben viele Menschen ein Leben lang krank. Sie sind Diabetiker, haben Multiple Sklerose oder werden von dauerhaften Schmerzen geplagt. Rat und Unterstützung zu diesen und weiteren chronischen Erkrankungen und Behinderungen finden Betroffene und Angehörige bei über 1.000 Selbsthilfegruppen in Sachsen.

Noch bis 31. Januar 2018 können diese gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen eine Pauschalförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Das ist eine Basisfinanzierung der Selbsthilfe. Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für Miete und Raumkosten, Büromaterialien, Pflege des Internetauftritts, Schulungen für Fortbildungen, Kongressbesuche und Kosten für Gremiensitzungen.

Die Pauschalförderung ist in Sachsen kassenartenübergreifend organisiert. In jeder Region gibt es einen lokalen Federführer bei den Krankenkassen, das heißt der Förderantrag muss nur ein einziges Mal eingereicht werden. Für die Förderung in der Stadt Leipzig und im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge ist die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) zuständig.

Förderanträge und weitere Informationen zur Pauschalförderung finden Interessierte auf der Homepage des vdek-Sachsen unter www.vdek.com/LVen/SAC.html.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com