Sektorenübergreifende Qualitätssicherung in Sachsen

Akteure des sächsischen Gesundheitswesens einigen sich auf Landesvertrag zur Umsetzung von Bundesrichtlinie

Die Qualität an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung in Sachsen wird zukünftig transparenter. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen, die Krankenhausgesellschaft Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen haben die Einrichtung einer Landesarbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ (Qesü-RL) des gemeinsamen Bundesausschusses beschlossen.

Qualitätssicherung ohne Strukturgrenzen

Mit der Qesü-RL werden Vertragsärzte und zugelassene Krankenhäuser dazu verpflichtet, behandlungsrelevante Daten in ausgewählten Leistungsbereichen zu dokumentieren. Erstmals wurden mit dieser Richtlinie für spezifische Behandlungsbereiche gleiche Maßstäbe festgelegt. Ziel ist es, die medizinische Versorgung zu sichern und zu fördern, die Ergebnisqualität zu verbessern und Erkenntnisse über die Versorgungsqualität der Leistungserbringer zu gewinnen, um diese vergleichen zu können.

Die dokumentierten Daten werden durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ausgewertet. Zurzeit ist dies für alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten Verfahrens „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ verpflichtend. Hinsichtlich des zweiten Verfahrens „Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen“ startete die Dokumentationspflicht zum 1. Januar 2017.

Auf der Grundlage von Qualitätsindikatoren wird ein Vergleich von Leistungserbringern hinsichtlich der erzielten Versorgungsqualität möglich. Für die Zukunft sieht die Richtlinie vor, dass auch Patientinnen und Patienten über die Ergebnisse der Erhebungen informiert werden.

Gemeinsamer Weg für Versorgungsqualität

Für die Umsetzung der Qesü-RL als Rahmenbedingung auf Landesebene war ein separater Landesvertrag notwendig. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet, welche formal für die Umsetzung des Verfahrens in Sachsen zuständig ist. Deren Landesgeschäftsstelle ist bei der Sächsischen Landesärztekammer angesiedelt.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com