Ärztliche Videosprechstunde ab April möglich - vdek: Sachsen braucht dafür flächendeckend schnelles Internet

Die ärztliche Videosprechstunde wird reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Der Bewertungsausschuss Ärzte fasste zum 1.4.2017 einen Beschluss, der die Vergütung regelt. Dazu erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das neue Angebot reiht sich ein in die Bemühungen der Landesregierung, die Telemedizin in Sachsen voranzubringen. Besonders in Regionen, in denen die Wege zum Arzt länger sind, kann die Videosprechstunde die ärztliche Versorgung ergänzen. Zu wünschen ist, dass viele Ärzte diese Möglichkeit nutzen“, so Heinke.

Allerdings seien schnelle Internetverbindungen in ganz Sachsen Voraussetzung. „Hier besteht dringender Nachholbedarf.“ Die Leiterin der vdek-Landesvertretung verwies auf die laufende Einführung der elektronischen Abrechnung für Notärzte. Dieses Vorhaben ziehe sich in die Länge, weil häufig die Infrastruktur für die Datenübertragung nicht entsprechend ausgebaut ist.

Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen. Der Ausschuss beschließt unter anderem die Honorarordnung für abrechnungsfähige Leistungen zulasten der GKV. Die neue Regelung sieht für zunächst sechs Anlässe die Möglichkeit einer Videosprechstunde vor, darunter für Verlaufskontrollen von Wundheilungen oder Beeinträchtigungen der Stimme. Ärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com