BARMER-Versicherte wählen ihr Versichertenparlament

BARMER-Versicherte können noch bis zum 4. Oktober 2017 bei der Sozialwahl ihre Stimme abgeben. Durch Briefwahl entscheiden sie, welche Versicherten sie künftig im ehrenamtlich tätigen Verwaltungsrat der Krankenkasse vertreten. Insgesamt sieben Listen stellen sich bei der BARMER zur Wahl.

Verwaltungsräte sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen die obersten Gremien. Sie legen die Grundzüge der Unternehmenspolitik fest. Diese Versichertenparlamente regeln beispielsweise freiwillige Satzungsleistungen, genehmigen den Haushaltsplan oder befinden über die Auszahlung von Prämien.

Die Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse wählten bereits im Frühjahr neue Verwaltungsräte. Durch die Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK zu Jahresbeginn hatte die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag der BARMER auf den späteren Termin im Oktober festgelegt.

Sozialwahlen finden aller sechs Jahre statt. Einen Überblick über die bei der BARMER-Sozialwahl zu wählenden Listen und deren Kandidaten bietet die Webseite www.barmer.de.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com