Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ambulante Hospizdienste in Sachsen mit 4,5 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen fördern in diesem Jahr mit rund 4,5 Millionen Euro die Arbeit der 46 ambulanten Hospizdienste. Das sind circa 490.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Fördermittel dienen vor allem als Zuschuss für Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Sterbebegleitern, die ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Hospizarbeit sind. Daneben fördern die Krankenkassen auch Sachkosten, wie Fahrtkosten und Büromaterial.

„Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter leisten einen wichtigen Beitrag, Schwerkranke zu betreuen und deren Familien zu entlasten“, dankt Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) im Namen der gesetzlichen Krankenkassen für dieses Engagement. „Damit ermöglichen sie Schwerkranken, bis zuletzt im häuslichen Umfeld zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.“

Eine Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste wird immer häufiger gewünscht. 2017 haben ambulante Hospizdienste in Sachsen 3.112 Menschen zum Lebensende begleitet, 2016 waren es 2.890. Auch die Zahl der ehrenamtlichen Sterbebegleiter wuchs weiter, von 2.095 auf 2.162.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com