Gesetzliche Krankenkassen unterstützen ambulante Hospizdienste in Sachsen mit 4,8 Millionen Euro

Auch 2019 fördern die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen die Arbeit der 47 ambulanten Hospizdienste mit rund 4,8 Millionen Euro. Das sind rund 270.000 Euro mehr als im Vorjahr. Durch die Förderung würdigen die Krankenkassen das wichtige und hervorragende ehrenamtliche Engagement der Hospizinitiativen in Sachsen.

Die Fördermittel dienen unter anderem für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Familien in diesem Prozess durch psychosoziale Begleitung unterstützen.

Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und kontinuierlich unterstützt.

Im Freistaat Sachsen waren im vergangenen Jahr 2.164 qualifizierte ehrenamtliche Personen in der ambulanten Sterbebegleitung tätig. Sie leisteten bei 3.133 Menschen Sterbebegleitung.

Seit 2016 übernehmen Kassen auch die Sachkosten. Hospizdienste können so etwa die Förderung der Miete, von Büromaterial oder Fahrtkosten beantragen.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com