Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln wird ab 1. September 2019 einfacher

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten möchte, braucht eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) einzeln eingeholt werden. Ab 1. September 2019 wird das Zulassungsverfahren einfacher.

Wollen Heilmittelanbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen, müssen sie das nur noch an einer Stelle beantragen. Für Praxisinhaber mit Sitz in Sachsen ist das die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen“. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Sachsen. Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei.

Hintergrund ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine ARGE zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern trifft. Die vdek-Landesvertretung übernimmt im Auftrag der ARGE diese Aufgabe in Sachsen.

Auskünfte erteilt ab 1.9.2019:

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen
c/o Verband der Ersatzkassen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
E-Mail: sachsen@zulassung-heilmittel.de

Federführend für die Veröffentlichung:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Sachsen

Dirk Bunzel, Telefon: 0351 / 876 55 37, Email: dirk.bunzel@vdek.com

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com