Verbindliche Lohnuntergrenze für Mitarbeiter in der Pflege

Die gesetzlichen Pflegekassen und die Träger der Sozialhilfe in Sachsen haben gemeinsam mit dem Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e. V. (L.V.H.S.) zum 1. Oktober erstmals eine verbindliche Lohnuntergrenze für Mitarbeiter in der Pflege vereinbart. Dadurch soll sich die Einkommenssituation vieler Pflegemitarbeiter verbessern.

Die ambulanten Pflegedienste des L.V.H.S. können zwischen zwei Vergütungsvarianten unterschiedlicher Höhe wählen. Die höhere Vergütung der Pflegeleistungen ist dabei an die Einhaltung verbindlicher Lohnzahlungen gebunden. Dies bedeutet konkret: Zahlt ein Pflegedienst Stundenlöhne mit einer Lohnuntergrenze von 15,50 Euro für Pflegefachkräfte und 12,50 Euro für Pflegekräfte, so erhält dieser eine höhere Vergütung durch die Kostenträger. Für die Einhaltung der Lohnuntergrenze ist vertraglich eine Nachweisklausel vereinbart worden.

„Alle an der Verhandlung Beteiligten waren sich einig, dass über das Thema Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeiter in der Pflege lange genug geredet worden ist. Wir wollen deutlich machen, dass es uns auch tatsächlich Geld wert ist“, so Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), betonte: „Uns ist gleichzeitig wichtig, Verbindlichkeiten für die Entlohnung von Pflegenden zu schaffen, die außerhalb von tarifvertraglichen Regelungen bezahlt werden.“

Dem Landesverband Hauskrankenpflege gehören 160 sächsische Pflegedienste an, die ab sofort von der Neuregelung profitieren können.

Die Lohnuntergrenze liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn für Pflegekräfte, so dass dieser Abschluss ein wichtiger Schritt ist, gute Löhne in der Pflege zu zahlen. Zudem hat dieser Vertragsabschluss Vorbildcharakter, da auch mit einer bundesweiten Lohnuntergrenze zu rechnen ist.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com