Covid-19-Pandemie:

Heilmittelerbringer können Hilfen ab sofort beantragen

Heilmittelerbringer wie Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten können ab sofort Finanzhilfen beantragen. Die Zahlungen sollen Einnahmeausfälle ausgleichen, die aufgrund zurückgegangener Behandlungen infolge der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Dies betrifft den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Die Ausgleichszahlung ist eine Einmalzahlung.

Heilmittelerbringer in Sachsen stellen Ihren Antrag in elektronischer Form bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen. Antragsformulare und weitere Informationen zu den Ausgleichzahlungen bietet die Internetseite der ARGE unter www.zulassung-heilmittel.de.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte Ende April die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung erlassen. Die Verordnung regelt für verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung, darunter den der Heilmittelerbringer, den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Belastungen.

Die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen arbeiten in der ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen zusammen. Die ARGE trifft für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidung über die Zulassung von Heilmittelanbietern. Für das operative Geschäft hat die ARGE ihre Geschäftsstelle bei der vdek-Landesvertretung Sachsen.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com