GKV-Gemeinschaftsförderung

Krankenkassen unterstützen Selbsthilfe in Sachsen mit über 2,3 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2021 über die gemeinsame Pauschalförderung 2.309.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. Mit der sog. GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Ein knappes Drittel der Fördersumme aus der sog. kassenartenübergreifenden Pauschalförderung – 876.000 Euro – erhielten 956 antragstellende Selbsthilfegruppen. Die Gruppen sind örtliche Zusammenschlüsse von Betroffenen zu einem bestimmten Krankheitsbild und stellen als kleinste organisatorische Einheit somit das Fundament der Selbsthilfe dar.
  • Insgesamt 43 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen 1.001.000 Euro. Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene. Sie vernetzen die Kommunikation und das Wirken ihrer Gruppen und vertreten diese z. B. bei wichtigen gesundheitspolitischen Stellungnahmen.
  • 432.000 Euro gingen an zwölf regional tätige Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

In der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe kommen Menschen zusammen, die eine chronische Krankheit oder Behinderung haben bzw. als Angehörige betroffen sind. Durch regelmäßige Treffen und den gegenseitigen Austausch helfen sie sich, die Herausforderungen des Alltags zu meistern. Unmittelbare Basis sind die örtlichen Selbsthilfegruppen, von denen es in Sachsen etwa 2.000 gibt. Die Angebote der Selbsthilfe ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern deshalb seit Jahren Strukturen und Aktivitäten der Selbsthilfe.

Wie viele andere Bereiche litt auch die Selbsthilfe in 2021 noch stark unter den Einschränkungen der Coronapandemie. Zahlreiche geplante Aktivitäten konnten durch die Kontaktbeschränkungen teils gar nicht, teils nur in veränderter, bspw. digitaler Form stattfinden. Trotz aller Widrigkeiten haben sich die Akteure der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe voller Zuversicht und mit neuen Ideen des Zusammenkommens engagiert.

Bis zum 31. Januar 2022 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und
-landesorganisationen ihre neuen Anträge auf Pauschalförderung stellen. Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV-Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

AOK PLUS: Zahlen der Selbsthilfe | AOK – Die Gesundheitskasse

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com