GKV-Selbsthilfeförderung 2022:

Krankenkassen stellen der Selbsthilfe in Sachsen fast 2,9 Millionen Euro zur Verfügung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen stellen in diesem Jahr für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung knapp 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. 2021 waren es 2,3 Millionen Euro. Die Fördersumme beträgt wie im Vorjahr 1,19 Euro für jeden ihrer Versicherten. Rund 70 Prozent davon werden durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen vergeben, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Sachsen.

„In den letzten Jahren wurden aufgrund der Beschränkungen infolge der Coronapandemie nicht alle Fördermittel abgerufen. Die ungenutzten Mittel gehen der sächsischen Selbsthilfe jedoch nicht verloren, sondern erhöhen das diesjährige Förderbudget“, erklärt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen stellvertretend für die GKV.

Für 2022 haben nach aktuellem Stand 44 Landesorganisationen einen Antrag auf die pauschale Selbsthilfeförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt 1.356.000 Euro. Die zwölf Selbsthilfekontaktstellen sowie die Landeskontaktstelle (LAKOS) bekommen in diesem Jahr gut 558.000 Euro. Außerdem haben mehr als 856 sächsische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt und erhalten eine Förderung von rund 978.000 Euro.

„Selbsthilfe ist wichtig, da sie die professionelle Gesundheitsversorgung auf wertvolle Weise ergänzt: Die Hilfe und gegenseitige Unterstützung von Menschen in ähnlichen Situationen hat große Akzeptanz bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen unterstützen die Selbsthilfe finanziell und geben ihnen dadurch Planungssicherheit“, erläutert Silke Heinke.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Bis zum 31. Januar 2022 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Aufwendungen für digitale Anwendungen, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

 

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

AOK PLUS: Zahlen der Selbsthilfe | AOK – Die Gesundheitskasse

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

SVLFG: www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

 

Federführung / Pressekontakt:

Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Sachsen
Dr. Claudia Beutmann

Glacisstraße 4
01099 Dresden
Tel.: 0351/87655-37
Mobil: 0173/6956911

Fachkontakt:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

UB Markt
Bereich Gesundheitsförderung

Ute Milczynski
FB Selbsthilfeförderung

Müllerstraße 41
09113 Chemnitz

Tel.: 0800 10590-15304
Fax: 0800 1059002-720
Mobil: 0172 3069178
Mail: ute.milczynski@plus.aok.de

BKK Landesverband Mitte

Referat Betriebs- und Versichertenservice,
Prävention und Selbsthilfe

Gerald Müller

Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin

Tel.: 030 383907-34
Fax: 030 383907-01
Mail: gerald.mueller@bkkmitte.de

IKK classic

Bereich Prävention

Marita Kaps

Tannenstr. 4b
01099 Dresden

Tel.: 0351 4292-415042
Fax: 0800 800 4551
Mobil: 0160 98025583
Mail: marita.kaps@ikk-classic.de

KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Chemnitz

Referat Allgemeine Verwaltung

Heinz Hornung
Controller

Jagdschänkenstraße 50
09117 Chemnitz

Tel.: 0371 801-4111
Fax: 0234 97838-13381
Mail: heinz.hornung1@kbs.de

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

siehe vdek

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Referat Ambulante Versorgung

Elena Humpf
Referentin

Glacisstraße 4
01099 Dresden

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Fax: 0351 87655-43
Mail: elena.humpf@vdek.com

 

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
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