Statement von Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Novelle des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) am 10.10.2022

„Die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes ist ein wichtiger Meilenstein in der Weiterentwicklung der hiesigen stationären Versorgung. Insbesondere dass die Gesetzesnovelle in Form eines partizipativen Prozesses durch die Zukunftswerkstatt vorbereitet wurde und wichtige Akteure des Gesundheitswesens im proaktiven Schulterschluss ein Zielbild 2030 für die künftige Krankenhauslandschaft entwickelten, ist positiv zu bewerten.

Für die Ersatzkassen stehen folgende zentrale Handlungsfelder im Fokus:

1.  Nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung:

Die Weiterentwicklung der sächsischen Versorgungslandschaft setzt eine aktive und transparente Krankenhausplanung als Leitplanke voraus. Dabei sind Krankenhausplanung und –finanzierung in einer Einheit zu betrachten. Wir sehen eine nachhaltige und auskömmliche Investitionskostenfinanzierung als wesentliches strukturgestaltendes Element des Planungsprozesses. Gerade deshalb braucht es im SächsKHG ein eindeutiges Bekenntnis des Freistaates Sachsen zur Finanzierungsverantwortung bei der stationären Versorgung. Denn gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und des Prinzips der dualen Finanzierung liegt die Verantwortung für die Begleichung der Betriebskosten bei den Krankenkassen, die Finanzierung der Investitionskosten jedoch bei den Bundesländern. Ohne angemessene Investitionsmittel droht den sächsischen Kliniken, baulich, technisch sowie bei der Digitalisierung abgehängt zu werden.

2.  Verbindliche Vorgaben zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität:

Darüber hinaus ist für die Ersatzkassen gute Qualität in der stationären Versorgung besonders wichtig. Deshalb sind verbindliche Vorgaben zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Klinik-Bereich unerlässlich und sollten auch im neuen Sächsischen Krankenhausgesetz aufgegriffen werden.

3.  Auf- und Ausbau weiterer sektorenverbindender Strukturen:

In Sachsen braucht es eine leistungsfähige, digital vernetzte Kliniklandschaft. Als tragende Säulen bei der Gestaltung zukunftsfähiger Gesundheitsversorgung in Sachsen gilt es, weitere sektorenverbindende Strukturen zu etablieren. So können wir künftig noch mehr Synergien nutzen.

Nur wenn diese wichtigen Rahmenbedingungen im Gesetz verankert sind, kann in Zukunft weiter die Gestaltung qualitativ hochwertiger, am Patientenbedarf orientierter Krankenhausversorgung in Sachsen gelingen.“

Porträt_SHeinke

Statement von Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Novelle des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) am 10.10.2022

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com