Qualitätssicherung im Krankenhaus

Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern Qualität der stationären Versorgung in Sachsen

Als Instrument der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung definieren Mindestmengen für Klinken eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen. Die aktuelle Mindestmengenregelung unterstützt auch in Sachsen den notwendigen Prozess der stärkeren Spezialisierung in der Krankenhauslandschaft, den nicht zuletzt die knappen Personalressourcen erfordern.

„Mindestmengen verbessern die Qualität in der Krankenhausversorgung, denn sie verhindern, dass eine Klinik bestimmte Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt. Die bundesweit einheitlichen, verbindlichen Festlegungen zu Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit und erhöhen damit die Patientensicherheit“, erläutert Claudius Wehner, stellv. Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen sowie Referatsleiter stationäre Versorgung. „Aktuell zeigt sich die fortschreitende Konzentration und spezialisierte Leistungserbringung in Sachsen beispielsweise bei der Anzahl an in 2023 berechtigten Klinikstandorten für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit chirurgischen Eingriffen bei Brust- und Lungenkrebs ab 2024 weitere mindestmengenrelevante Operationen dazukommen. Auch dass die Mindestmengen für ausgewählte Leistungsbereiche weiter sukzessive angehoben werden, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität – ganz im Sinne der Patienten.“

Mindestmengenregelungen finden Anwendung bei planbaren komplexen stationären Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht. Gesetzliche Mindestmengenvorgaben gibt es momentan für sieben Indikationen. In der Tabelle findet sich neben den mindestmengenrelevanten OPs außerdem die Anzahl an Krankenhausstandorten (KH-Standorte) in Sachsen, die für 2023 berechtigt sind, diese Leistung zu erbringen:

Mindestmengen Krankenhäuser Sachsen 2023

Eine vdek-Übersichtskarte für die Mindestmengenversorgung im Bundesgebiet (mit Filtermöglichkeiten nach Leistungsgebiet und Jahresbezug) findet sich hier: https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung/mindestmenge-lebertransplantation-kliniken-2023.html

Weitere Informationen zum Mindestmengen-Regelungsverfahren liefert die Übersichtsseite des vdek: https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com