GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen

Krankenkassen unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit rund 2,9 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2024 über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) 2.895.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. 98,3 Prozent (2.847.000 Euro) davon wurden an die in der Selbsthilfe Aktiven ausgezahlt. Mit der GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Gut 41 Prozent der Fördersumme (etwa 1.183.000 Euro) aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung erhielten 860 antragstellende Selbsthilfegruppen.
  • Insgesamt 43 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen ca. 1.123.000 Euro. Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.
  • Knapp 469.000 Euro gingen an die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen sowie 13 regional tätige sächsische Selbsthilfekontaktstellen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

Dazu sagt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, als Vertreterin der fördernden Krankenkassen: „Gesundheitsbezogene Selbsthilfe spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Menschen, die mit chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Herausforderungen konfrontiert sind – als Betroffene wie auch Angehörige. Sie bietet u. a. in den zahlreichen Selbsthilfegruppen in ganz Sachsen nicht nur wertvolle Informationen und Ressourcen, sondern schafft auch ein verlässliches Netzwerk von Gleichgesinnten, die gegenseitig Erfahrungen teilen, sich ermutigen und stärken. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern deshalb seit Jahren Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe als wichtigem Bestandteil der Gesundheitsversorgung mit einem hohen Betrag.“

Bis zum 31. Januar 2025 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -landesorganisationen ihre neuen Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für 2025 stellen. Die Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden.

Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV-Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

AOK PLUS: Selbsthilfe | AOK

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com