Am 1. Februar 2025 startet der bundesweite Ideenwettbewerb „49 gewinnt“, der Kleinst- und Kleinunternehmen (KKU) mit bis zu 49 Mitarbeitenden dazu einlädt, kreative Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) einzureichen. Ziel ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Erfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und viele Krisen geprägt sind.
Teilnehmen können sowohl Unternehmen, die bereits Gesundheitsideen umgesetzt haben, als auch solche, die nur eine Idee haben. Eingeladen sind auch Unternehmen, die Interesse haben, eine Idee neu zu entwickeln. Parallel zum Ideenwettbewerb gibt es kostenlose Informations- und Unterstützungsangebote, um Ideen zu prüfen, weiterzuentwickeln oder um Impulse zur Ideenentwicklung zu erhalten. Der Ideenwettbewerb wird von der BGF-Koordinierungsstelle, einem Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, veranstaltet.
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025. Auf die Gewinner, die von einer Fachjury ausgewählt werden, wartet Unterstützung im Wert von 10.000 bis 25.000 Euro für die gemeinsame Umsetzung oder Weiterentwicklung der Ideen.
Die ausgezeichneten Ideen werden veröffentlicht und sollen als Inspiration für andere Unternehmen dienen.
Gesundheit ist umsetzbar – auch für KKU
Oft wird angenommen, dass Gesundheitsmaßnahmen teuer und aufwendig sind. Aber schon kleine, unkompliziert umsetzbare Maßnahmen können positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden haben. Investition in Gesundheit lohnt sich und zeigt vielfältige Wirkung – auch und besonders in Kleinst- und Kleinunternehmen: Die Motivation verbessert sich, die Produktivität steigt, Ausfälle durch Krankheit werden seltener.
Weitere Informationen und Anmeldung
Alle Details zur Teilnahme und Anmeldung gibt es unter www.49gewinnt.de. Dort können sich interessierte Unternehmen schon anmelden, um informiert zu werden und Unterstützungsangebote zu buchen.
Hintergrund BGF-Koordinierungsstelle
Mit der BGF-Koordinierungsstelle haben die gesetzlichen Krankenkassen eine gemeinsame Anlaufstelle geschaffen: BGF-interessierte Unternehmen können zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Expert*innen der Krankenkassen in Kontakt treten. Sie erhalten ausführliche Informationen und eine individuelle Beratung auf ihrem Weg zu einem gesunden Unternehmen. Auf Wunsch unterstützen die Krankenkassen die Umsetzung von BGF-Maßnahmen oder vermitteln geeignete Partner.
Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF‐Koordinierungsstelle gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen sowohl auf Bundes- als auch Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft im Freistaat Sachsen sind dies: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, KNAPPSCHAFT, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse – vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) – Landesvertretung Sachsen.
Kontakt
Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com