Impfungen

Masern sind nicht harmlos. Am wirksamsten lassen sich diese und verschiedene andere Infektionskrankheiten durch eine Impfung vorbeugen. Sie wird deshalb auch Schutzimpfung genannt.

Cover Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch

Im Impfpass werden alle Impfungen eingetragen. Jedes Kind erhält das Dokument bei der ersten Impfung im Säuglingsalter.

Ausführliche Informationen zum Thema Impfungen bietet das Robert-Koch-Institut.

Impfempfehlungen im Bund und in Sachsen

In Sachsen bestehen teilweise unterschiedliche Impfempfehlungen. Sie gründen in der parallelen Existenz zweier Expertengremien, was einen Sonderfall in Deutschland darstellt. Das eine Gremium ist die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut, das eine Einrichtung der Bundesregierung ist. Der andere Ausschuss ist die Sächsische Impfkommission (SIKO), die dem Sozialministerium des Freistaats untersteht. Auf der Basis der STIKO-Empfehlungen wird die Leistungspflicht aller gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Die Empfehlungen der SIKO entfalten in der Konsequenz einen weniger verpflichtenden Charakter und gelten ausschließlich für Sachsen. Die Krankenkassen in Sachsen können die Kosten für zusätzliche Impfleistungen auf freiwilliger Basis („Satzungsleistungen“) vergüten.

Zur Durchführung der Schutzimpfungen haben die Ersatzkassen Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst geschlossen. Das bedeutet, alle niedergelassenen Vertragsärzte - insbesondere Kinderärzte und Hausärzte - sind berechtigt, die von der STIKO empfohlenen Impfungen kostenlos abzugeben. Gleiches gilt für alle Gesundheitsämter in Sachsen.