Krankenhausfinanzierung / Landesbasisfallwert

Das deutsche Finanzierungssystem für den Krankenhausbereich unterscheidet zwischen der Investitionsfinanzierung und der Finanzierung der laufenden (Betriebs-)Kosten. Man bezeichnet es daher als duales Finanzierungssystem. Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung ist die Investitionsfinanzierung Aufgabe der Bundesländer. Sie erfolgt aus Steuermitteln auf der Grundlage der länderbezogenen Krankenhausplanung. Die Betriebskosten werden durch die Krankenversicherungen finanziert.

Das aktuelle System der Vergütung von Krankenhausleistungen in Deutschland bildet für die Krankenhäuser seit 2005 ein pauschaliertes, fallbezogenes Vergütungssystem (sog. Diagnosis Related Groups kurz DRGs genannt).

Während bis 2004 die Aufenthaltsdauer eines Patienten im Krankenhaus entscheidend für die Vergütungshöhe eines Behandlungsfalles war, werden unter DRG-Bedingungen grundsätzlich alle Behandlungsfälle in der gleichen Höhe vergütet.

Die vollständige Einführung der DRGs, d. h. die endgültige Ablösung der bisherigen individuellen Krankenhauspreise, erfolgte mit stufenweisen Überleitungen bis zum Jahr 2009. Ab 2010 werden dann alle im Krankenhaus erbrachten Leistungen, mit Ausnahme von Sonderregelungen, u. a. für psychiatrische Behandlungen, landesweit einheitlich über Fallpauschalen vergütet.

Ein wesentlicher Baustein der Krankenhausfinanzierung ist der sog. Landesbasisfallwert. Zur Berechnung des Preises für die Krankenhausbehandlung wird die Bewertungsrelation der DRG (ökonomischer Schweregrad eines medizinischen Falles) mit dem Landesbasisfallwert multipliziert. Seit dem Jahr 2005 wurde für jedes Bundesland ein einheitlicher Landesbasisfallwert vereinbart. Der individuelle Basisfallwert des Krankenhauses wurde in den Jahren 2005 bis 2009 schrittweise an den Landesbasisfallwert angepasst.

Gemeinsame Pressemitteilung zum neuen Landesbasisfallwert 2024 vom 01.02.2024 zum Download 3,45 Milliarden Euro für Krankenhausbehandlungen in Sachsen