Beratungsstellen

Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen federführend durch die AOK PLUS.
Die landesweit einheitlichen Vergütungssätze für Beratungsstellen betragen ab 01.01.2025:
- 56,10 Euro bei Durchführung als Beratungseinsatz vor Ort sowie
- 51,59 Euro bei Durchführung in Form einer Videokonferenz.
Die geltenden Positionsnummern für die Abrechnung dieser Leistung mit den Ersatzkassen finden Sie hier: