Selbsthilfe-Pauschalförderung

Mit der Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“) können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.

Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.  

Selbsthilfeorganisationen

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.

Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

Selbsthilfegruppen

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.

Landkreis / Stadt
Zuständigkeit

LK Nordsachsen

AOK PLUS

LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

AOK PLUS

LK Leipzig

AOK PLUS

Stadt Chemnitz

AOK PLUS

Stadt Dresden

AOK PLUS

LK Bautzen

AOK PLUS

LK Erzgebirge

AOK PLUS

LK Görlitz

AOK PLUS

Stadt Leipzig

AOK PLUS

LK Meißen

vdek

LK Mittelsachsen

vdek

LK Vogtland

BKK Mitte

LK Zwickau

IKK classic

Transparenz

Die Krankenkassen entscheiden gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Vergabe der Mittel der Pauschalförderung. Sie veröffentlichen einmal jährlich eine Übersicht über die Mittelvergabe. Einen Bericht über die 2023 in Sachsen vergebenen Fördermittel finden Sie hier:

Neben der Pauschalförderung kann die Förderung von Projekten beantragt werden.

Ansprechpartnerin

Elena Humpf
Tel.: 0351 / 876 55 38
Mail: elena.humpf@vdek.com