Ambulante Rehabilitation

Bei der ambulanten Rehabilitation kann der Patient weiterhin zu Hause wohnen und zugleich an intensiven Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen. Spezielle Einrichtungen, die in den letzten Jahren entstanden, ermöglichen eine wohnortnahe Behandlung bei einer Reihe von Erkrankungen. Dort werden die Patienten täglich für mehrere Stunden von Ärzten und Therapeuten behandelt. Das umfasst Krankengymnastik, Entspannungstherapien, medizinische Trainingstherapien und vieles andere mehr.

Wassergymnastik, Eine Gruppe von Menschen übt mit Hanteln im Schwimmbecken

In Sachsen bestehen ambulante Reha-Einrichtungen für orthopädische, geriatrische, kardiologische, psychische, psychosomatische und psychovegetative, neurologische sowie onkologische Erkrankungen.

Um als ambulante Reha-Einrichtung gesetzlich Krankenversicherte zu versorgen, bedarf es der Zulassung durch die Krankenkassen.

Zulassung

Die vdek-Landesvertretung und die AOK PLUS schließen federführend für die gesetzlichen Krankenkassen einheitliche Versorgungsverträge.

Antragsunterlagen

Für den Abschluss eines Versorgungsvertrages können Sie einen formlosen Antrag mit einem Rehabilitationskonzept bei der vdek-Landesvertretung (Anschrift siehe unten) oder bei der AOK PLUS einreichen. Weitere Informationen finden Sie in den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Adresse

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Ansprechpartner

Ronny Kaube
Tel.: 03 51 / 876 55 24
E-Mail: ronny.kaube@vdek.com