
Patientenschulungen werden für viele chronische Krankheiten angeboten.
Wie wird der Blutzucker gemessen? Ist der Weihnachtsstollen jetzt tabu? Muss jeder Insulin spritzen? Für an Diabetes Neuerkrankte bedeutet die Diagnose eine Veränderung in ihrem Leben, die nicht immer einfach ist. Deshalb gibt es spezielle Schulungen, in denen Patienten und deren Angehörige das Wichtigste im Umgang mit der Krankheit erlernen. Das sind sogenannte Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Patientenschulungen werden für viele chronische Krankheiten angeboten.
Damit die Ersatzkassen die Kosten für die Schulungen übernehmen können, müssen die Anbieter von Patientenschulungen einen Antrag bei der vdek-Landesvertretung stellen. Die Antragsunterlagen umfassen den nachstehenden Erhebungsbogen und die darin aufgeführten Anlagen, wie etwa ein Schulungskonzept und Qualifikationsnachweise.
Zu folgenden Schulungen bestehen Empfehlungen, welche Anforderungen erfüllt sein sollen:
Details finden Sie unter nachstehenden Links:
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden
Josy Simon
Tel.: 0351 / 876 55 46
E-Mail: josy.simon@vdek.com