Stationäre Vorsorge und Rehabilitation

Die Möglichkeiten der ambulanten Rehabilitation sind in den letzten Jahren gewachsen. Trotzdem bleibt in manchen Fällen eine stationäre Behandlung das Mittel der Wahl: Weil wohnortnah keine geeigneten ambulanten Angebote bestehen, oder weil es für die Patienten wichtig ist, während der stationären Rehabilitation eine Zeit lang aus dem gewohnten Umfeld herauszukommen und sich ganz auf ihre Genesung zu konzentrieren. Das können beispielsweise Patienten mit Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen sein. Stationäre Vorsorgeleistungen werden angewandt, wenn eine ambulante Vorsorge nicht ausreicht.

Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen

Eine Form der stationären Vorsorge und Rehabilitation sind Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen (früher: „Mutter-Kind-Kuren“). Mütter und Väter stehen häufig besonders unter Druck. Kindererziehung, Haushalt und Beruf können als Mehrfachbelastungen die Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden. Spezielle medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die insbesondere die psychosoziale Problemsituation von Familien berücksichtigen, sollen den Betroffenen helfen.

Zulassung

Die vdek-Landesvertretung und die AOK PLUS schließen federführend für die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen einheitliche Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Diese Verträge sind Voraussetzung, um Versicherte behandeln zu können.

Antragsunterlagen

Für den Abschluss eines Versorgungsvertrages muss ein formloser Zulassungsantrag mit einem Rehabilitationskonzept bei der vdek-Landesvertretung Sachsen (Anschrift siehe unten) oder der AOK PLUS eingereicht werden. Der Antrag und das Konzept müssen die indikationsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen berücksichtigen und entsprechende Angaben zur Prozess-, Struktur- sowie Ergebnisqualität enthalten.

Adresse

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Glacisstraße 4
01099 Dresden

Ansprechpartner

Ronny Kaube
Tel.: 0351 / 876 55 24
E-Mail: ronny.kaube@vdek.com