Die vergangenen Jahre haben – gekennzeichnet vom Krisenmodus durch die Corona-Pandemie – gezeigt, dass die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung der Patient:innen in Sachsen dank des außerordentlichen Engagements und gut funktionierenden Zusammenspiels der Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzt:innen, Apotheken, Pflegedienstleistenden und vieler weitere Akteure auch in schwierigen Zeiten funktioniert. Die Einsichten aus der Bewältigung der Corona-Krise müssen genutzt werden, um das Versorgungssystem zukunftssicher zu machen. Dabei werten die Ersatzkassen die Vernetzung der Beteiligten in Form von Sektorenverbindung als elementaren Erfolgsfaktor.
Aus Ersatzkassensicht müssen notwendigerweise Vorgaben geschaffen werden, um in der regionalen Gesundheitsversorgung eine Verknüpfung und Verzahnung der Sektoren zu ermöglichen. Es braucht weitere Impulse wie z. B. integrierte Versorgungsverträge – ob regional oder flächendeckend, kollektiv oder mit direkten Einzelverträgen, nach Indikationen oder nach Zielgruppen. Die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung benötigt eine gesetzliche Rahmenvorgabe, um realisiert zu werden und um Kooperationen rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, wie auch nachhaltige finanzielle Förderanreize, um strukturelle Fortschritte schnell und unbürokratisch in Umsetzung zu bringen.
Aktuell gibt es verschiedene Fehlentwicklungen, bei denen ambulante – insbesondere ärztliche – Leistungen durch andere Akteure erbracht werden, da die Verbindung und Koordination an den Schnittstellen der Sektoren noch nicht optimal funktioniert. Für ein zukunftsorientiertes Versorgungskonzept muss bspw. die Zusammenarbeit des klinischen Sektors mit ambulant tätigen Ärzt:innen, die Kooperation mit Akteuren des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung sowie und auch der ambulanten wie stationären Pflege stärker und verpflichtend Berücksichtigung finden. Prinzipiell gilt für die Ersatzkassen der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Durch den medizinischen Fortschritt können heute mehr gesundheitsbezogene Leistungen als je zuvor ambulant durchgeführt werden, die früher stationär vorgenommen werden mussten. Dies muss auch im Behandlungsalltag nachvollzogen werden. Die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Leistung ambulant oder stationär erfolgt, sollte allein die medizinische Indikation sein.
Mehr dazu finden Sie in unserem Ersatzkassen-Positionspapier zur Landtagswahl.