Wahlprüfsteine an sächsische Parteien zur Landtagswahl

Welche Schwerpunkte setzen sächsische Parteien für die zukünftige Gesundheits- und Pflegepolitik in Sachsen? Dazu haben wir Parteien vor der Landtagswahl befragt.  

KilligBild Landtag Sachsen

Frage 1:

Auf Grund der Alterung der sächsischen Bevölkerung wird voraussichtlich die Zahl der Ärzt:innen-Patient:innen-Kontakte sowie die Anzahl der zu Pflegenden – und somit die Zahl des notwendigen Personals in der gesundheitlichen Versorgung – weiter steigen. Hinzu kommt, dass bis 2035 ein gewichtiger Anteil des heutigen Personals in der sächsischen Gesundheitsversorgung im Ruhestand sein wird, wodurch hoher Nachwuchsbedarf entsteht. Dies verschärft den Fachkräfte- und Personalmangel in den kommenden Jahren eklatant. Wie können wir eine bedarfsgerechte und professionelle Gesundheitsversorgung mit geringerer Personaldecke bewältigen?

CDU

Der effiziente Einsatz des Personals im Gesundheitswesen und dessen zukünftige Absicherung bedarf vielschichtiger Ansätze. Aufbauend auf einem Monitoring des vorhandenen Gesundheitspersonals, gilt es Maßnahmen zu forcieren und das bisherige Personal zu unterstützen, in dem Beruf weiter tätig zu sein. Dabei können insbesondere die Prüfung von Ansätzen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie u.a. die Entlastung bei der bürokratischen Arbeit etwa im Rahmen von Dokumentationsnotwendigkeiten eine Rolle spielen.

Zudem sind die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung  fortzuführen und der Zugang ausländisches Fachpersonals ist bspw. durch Überprüfung der anerkennungsrechtlichen Vorschriften zu vereinfachen.

Es sollten Ansätze zur Stärkung der Rolle des Fachpersonals unternommen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten angepasst sowie die Nutzung neuer Anwendungen/Technologien vorangetrieben werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die sächsische Gesundheitsversorgung zukunftsfest aufstellen. Das wird angesichts einer älter werdenden Gesellschaft nur mit einer stärkeren Digitalisierung und Stärkung der ambulanten Versorgungsangebote gelingen.

Zur Besserung der medizinischen Versorgung setzen wir uns für mehr Versorgungsassistent*innen in der Hausarztpraxis (Verah) und Nichtärztliche Praxisassistent*innen (NÄPA) in Haus- und
Facharztpraxen ein.

Das Gesundheitssystem der Zukunft wird nur dann eine stabile, innovative und bezahlbare Versorgung sicherstellen können, wenn es stärker als heute die Kompetenzen der verschiedenen Gesundheitsberufe bündelt und auf eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen setzt: Wir wollen die Rolle der Apotheker*innen, der Therapeutenberufe und
weiterer nichtakademischer Gesundheitsberufe von Pflege bis zu den technischen Assistenzberufen deutlich aufwerten, sie noch stärker in die Versorgung von Patient*innen, beispielsweise durch eine Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen, einbinden und ihnen auch neue Kompetenzen zuweisen.

SPD

Der Schlüssel zu einer zukunftsfesten, qualitativ hochwertigen und personell gut ausgestatteten medizinischen Versorgung liegt in der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort. Krankenhäuser, Arzt- und Facharztpraxen, Pflegeheime und Reha-Kliniken, Apotheken, Rettungswachen, Tageseinrichtungen und Pflegedienste: Die Landschaft der medizinischen Versorgung in einer Region ist vielfältig. In jedem sächsischen Landkreis kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner mehr als 50 Beschäftigte im engeren Gesundheitswesen. Je besser es gelingt, deren Fähigkeiten und Zuständigkeiten ineinandergreifen zu lassen, desto leistungsfähiger und passgenauer ist die medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort.

Um dem Fachkräftemangel im Bereich der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, haben wir im Freistaat das Schulgeld für die Gesundheitsfachberufe, die in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen vermittelt werden, abgeschafft. Denn wer sich in den Dienst der Gesellschaft stellt, wer sich um Menschen kümmern, sie versorgen und heilen will, der oder die darf dafür kein Schulgeld zahlen müssen. Mit dem Landarztgesetz zur gezielten Ausbildung von Hausärztinnen und -ärzten für den ländlichen Raum sowie mit der Erhöhung der Medizin-Studienplätze werden mittelfristig mehr Nachwuchsärzte zur Verfügung stehen, die sich zudem im Vorfeld dazu entschieden haben, im Freistaat tätig zu werden.  

DIE LINKE

Eine bedarfs- und qualitätsgerechte gesundheitliche Versorgung in allen Landesteilen ist nach unserer Ansicht nur zu erreichen, wenn konsequent alles getan wird, um die gesundheitliche Versorgung sektorenübergreifend zu denken,
zu planen und umzusetzen. Parallel dazu muss der wirtschaftliche Druck auf die Leistungserbringer wirksam und nachhaltig reduziert werden, denn die dafür erforderlichen Veränderungen erfordern finanzielle Frei- und Spielräume. Als wesentliche Gesundheitssektoren sehen wir die niedergelassenen Berufe, z. B. Praxen der Ärzteschaft und der Heilberufe (ambulanter Sektor), die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken (stationärer Bereich) und den – in der Vergangenheit stark vernachlässigten – Öffentlichen Gesundheitsdienst. In die Überlegungen sollten zudem die erweiterten technischen Möglichkeiten einbezogen werden, z. B. um mobil zu sein oder um zu kommunizieren. Weitere Chancen zur Verkleinerung von Versorgungslücken sehen wir auch im stärkeren Einsatz von medizinischen Fachkräften in veränderten oder neuen Berufsbildern wie z. B. Physician Assistants, die den ärztlichen Bereich entlasten können. Als Partei Die Linke Sachsen unterstützen wir daher u. a. folgende Maßnahmen, um die gesundheitliche Versorgung in allen Landesteilen auf hohem Niveau zu gewährleisten:

  • abgestufte verbindliche Planungen der gesundheitlichen Versorgung ausgehend von den konkreten demografischen und örtlichen Bedingungen im entsprechenden Gebiet auf landesweiter, regionaler und kommunaler Ebene unter Mitwirkung aller oben genannten, relevanten Gesundheitsakteure, der Verwaltung, der gesetzlichen Kassen und der Bevölkerung;
  • verbindliche Gestaltungsrechte und finanzielle Unterstützung für die Kommunen bzw. deren Gebietskörperschaften für die Umsetzung von Maßnahmen, durch die Versorgungslücken geschlossen werden (siehe auch Antrag der Fraktion Die
    Linke im Sächsischen Landtag in Drucksache 7/12635 „Medizinische Versorgung in sächsischen Städten und Landkreisen sichern: „Rekommunalisierungsfonds - Krankenhäuser in Sachsen“ jetzt auflegen!“);
  • verbindliche Einbeziehung sozialer und gesundheitlicher Themen in die Landesentwicklungsplanung;
  • Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, damit in größerem Umfang präventive Aufgaben übernommen werden und die Kapazitäten im Bereich der Verhältnisprävention (siehe Antrag der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drucksache 7/2806 „Lehren aus der Corona-Krise ziehen: Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf allen Ebenen zu einer modernen und leistungsfähigen Säule gesundheitlicher Versorgung entwickeln und ausbauen!) gestärkt werden können;
  • Schaffung einer Landeseinrichtung („Landesgesundheitsamt“), die u. a. koordiniert, landesweite Planungen vorbereitet und der die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen als wissenschaftliche Einrichtung zugeordnet ist (siehe ebenfalls o. g. Drucksache 7/2806);
  • Förderung von Telemedizin und Förderung der Digitalisierung, vor allem auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst, und Einrichtung eines „Kompetenzzentrums für Telemedizin und E-Health“ in Sachsen (siehe Antrag der Fraktion DIE LINKE im
    SLT in Drucksache 7/8964 „Lehren aus der Corona-Pandemie: Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Gesundheitliche Versorgung verbessern, Arbeitsbelastungen reduzieren, Resilienz des Gesundheitssystems steigern!“);
  • Bündelung von gesundheitlichen Leistungen und Schwerpunktbildung bei der gesundheitlichen Versorgung, um Synergien zu nutzen und vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen
  • angepasste und angemessene Vergütungsstrukturen, die eine
    sektorenübergreifende und mobile Versorgung fördern;
  • Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen, Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen sowie Förderung des Einsatzes von Gemeindepflegerinnen und -pflegern sowie von weiteren geeigneten Gesundheits- und Heilberufen, um den ärztlichen Bereich zu entlasten;
  • gezielte Förderung der Weiterbildung und Integration von Fachkräften aus dem Ausland;
  • Einführung von Delegationsmodellen bei der gesundheitlichen Versorgung und Professionalisierung der Pflegeberufe, um ärztliche Tätigkeiten zu entlasten und Versorgungskapazitäten zu erweitern;
  • Ausbau und Anpassung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Es sind zudem alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Fachkräftemangel zu reduzieren. Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag hat das Thema mehrfach aufgegriffen, z. B. durch den Antrag in Drucksache 7/3264 „Gesundheits- und Pflegeberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütungen aufwerten!“ sowie durch den Entschließungsantrag in Drucksache 7/15133 zur Großen Anfrage der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag zum Thema: „Arbeits- und Fachkräftebedarf in Sachsen“ (Drucksache 7/13519). Auch weiterhin halten wir folgende Maßnahmen für sinnvoll, um Fachkräfte im Gesundheitswesen zu gewinnen und zu halten:

  • Aufwertung der Gesundheitsberufe durch Schulgeld- und Lernmittelfreiheit sowie angemessene Ausbildungsvergütungen, behelfsweise durch Zahlung
    monatlicher, laufender Ausbildungszuschüsse, Aufnahme der Berufe – sofern nicht bereits anders geregelt – in den Rechtskreis des Berufsbildungsgesetzes;
  • Schaffung fließender Übergänge zwischen Bildungsniveaus durch Anerkennung und Anrechnung bereits vorliegender Qualifikationen bei Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie bei weiterführenden Ausbildungen bzw. Studien, z. B. durch (bundesweite) Vereinheitlichung von Ausbildungsgängen (auch in Helfer- und Assistenzberufen);
  • Gewährung angemessener Verlängerungsoptionen über ursprüngliche Ausbildungszeiten hinaus, um auch im Falle von Schwangerschaft, Mutterschaft, schwerwiegenden Erkrankungen und/oder Behinderungen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen;
  • zügige Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Unterstützung beim Spracherwerb für Fachkräfte aus dem Ausland;
  • Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen, wie flexible Arbeitszeiten, gute Bezahlung, Bildungsfreistellungen, durch angemessene Vergütung der Leistungen;
  • Entlastung durch elektronische Gestaltung notwendiger bürokratischer Vorgänge und wiederkehrender Aufgaben in den Praxen, ggf. Einsatz technischer Hilfsmittel zur Reduzierung physischer Belastungen.

Bereits vor vielen Jahren wies unsere Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag auch auf den damals noch drohenden, jetzt akuten Ärztemangel hin und forderte dazu auf, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Leider wurde trotz der Absehbarkeit der Situation viel zu spät reagiert. Für die Partei Die Linke Sachsen sind zur Bekämpfung des Ärztemangels nach wie vor verschiedene, nachfolgend genannte Maßnahmen sinnvoll:

  • Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze einhergehend mit verstärkter Ausbildung in ländlichen Regionen;
  • Auflage von Programmen, die das Medizinstudium auch für Studierende aus nichtakademischen Haushalten besser zugänglich machen;
  • Förderung von Modellen, die es gestatten tätig zu werden, ohne die finanzielle Last einer kompletten Praxisübernahme tragen zu müssen;
  • Ermöglichung von interdisziplinären Praxen und Kooperationen zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und anderen Gesundheitsberufen;
  • angemessene Vergütungen, die auch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gestatten;
  • Abschaffung von Budgetierungen, welche die Anzahl der Patientinnen und Patienten oder die Art bzw. den Umfang der Behandlung beschränken;
  • umfassende Digitalisierung und weitgehende Entbürokratisierung;
  • Förderung innovativer Modelle wie Gemeinschaftspraxen,
    Praxisgemeinschaften, rollende Arztpraxen, Einsatz von Gemeindeschwestern oder -pflegern;
  • Schaffung von Anreizen, sich in unterversorgten, insbesondere ländlichen Regionen niederzulassen; in finanzieller Hinsicht als auch bei der Bereitstellung von notwendigen Infrastrukturleistungen, z. B. Kita-Plätzen;
  • zügige Anerkennung der Abschlüsse ausländischen Fachpersonals.
     

Frage 2:

Die Investitionsförderung der Krankenhäuser ist – trotz relevanter Anstrengungen der sächsischen Landesregierung – unzureichend und befördert einen Sanierungsstau auch bei bedarfsnotwendigen Häusern. Wie wollen Sie die Investitionsfinanzierung priorisieren, um künftig bedarfsnotwendige Standorte aktiv zu stärken?

CDU

Wir stehen zur Verantwortung des Freistaates bei der Finanzierung als Pflichtaufgabe und werden die Krankenhäuser auch zukünftig aktiv bei der Weiterentwicklung ihres ambulanten und stationären Leistungsspektrums unterstützen. Hinsichtlich der konkreten Untersetzung ist auf die Zuständigkeit des Krankenhausplanungsausschusses zu verweisen.

All dies wird indes maßgeblich durch die bundesgesetzlichen Reformvorhaben beeinflusst. Hier bedarf es zeitnah einer Klärung, um Unsicherheiten abzubauen und eine Gefährdung von Standorten zu vermeiden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für uns steht fest, dass eine ausreichend gute Versorgung nur mit einer verbesserten Krankenhausinvestitionsfinanzierung durch den Freistaat Sachsen gelingt. Die Krankenhausinvestitionsfinanzierung muss bedarfsgerecht ausgestattet und mindestens verdoppelt werden, damit Sachsen endlich seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommt und die Investitionsbedarfe der sächsischen Kliniken vollständig finanziert.

SPD

Wir müssen weiter in unsere Krankenhäuser als Eckpfeiler der gesundheitlichen Versorgung investieren, um deren Weiterentwicklung und Restrukturierung zu begleiten. Wir wollen deshalb Mittel aus dem von uns geplanten „Sachsenfonds 2050“ nutzen, um Investitionen im ausreichenden Umfang abzusichern. Viele öffentliche und private Krankenhäuser kommen heute kaum noch über die Runden. Um auch im ländlichen Raum eine flächendeckende Gesundheitsversorgung zu garantieren, sollen im Sachsenfonds mindestens 600 Millionen Euro für die Restrukturierung der Krankenhauslandschaft und – im Einzelfall – auch die Rekommunalisierung von Krankenhäusern bereitstehen. Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs werden wir darauf achten, dass die Kommunen als Träger von Krankenhäusern auskömmlich ausgestattet sind.

DIE LINKE

Die Investitionsförderung der Krankenhäuser hatte und hat für die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag immer hohe Priorität. Das hat sie in den Debatten zum Sächsischen Staatshaushalt insbesondere des letzten Jahrzehnts durch Änderungsanträge zum Einzelplan 08 des Sozialministeriums immer wieder deutlich gemacht. Diese Anträge orientierten sich in der Höhe an den Forderungen der Sächsischen Krankenhausgesellschaft. Die Investitionsfinanzierung durch den Freistaat Sachsen für Krankenhäuser soll durch eine konkrete gesetzliche Regelung der Investitionskostenzuschüsse gesichert werden. Dazu hat die Linksfraktion dafür gestritten, dass in das Sächsische Krankenhausgesetz, welches im Dezember 2022 verabschiedet wurde, eine verbindliche Investitionsquote von 8 % der Umsatzerlöse aufgenommen wird (siehe dazu: Drs 7/11514). Bei der Diskussion des Krankenhausgesetzes und folglich auch bei der Diskussion des Haushaltes hat sich die Linksfraktion mit Änderungsanträgen auch dafür eingesetzt, dass die Pauschalförderung auf 4.000 Euro pro Krankenhausbett erhöht wird (siehe dazu: Anträge der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drs 7/11581 und Drs 7/11514). Ebenso hat die Fraktion vorgeschlagen, finanzielle Ausschüttungen aus dem Betrieb von Kliniken zu verbieten und Krankenhäuser wieder in die öffentliche Hand zurückzuführen. Dafür hat die Linksfraktion die Einrichtung eines „Rekommunalisierungsfonds - Krankenhäuser in Sachsen“ mit einem Finanzvolumen in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro gefordert, damit die medizinische Versorgung in sächsischen Städten und Landkreisen gesichert wird. (siehe dazu Antrag der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drs 7/12635)

Alle diese Anträge und die darin enthaltenen umsetzbaren Vorschläge wurden von der Mehrheit des Landtages stets abgelehnt. Uns ist der Erhalt der Krankenhausstandorte, wenngleich nicht unbedingt als Krankenhaus im herkömmlichen Sinne, sehr wichtig, weshalb dieses Ziel Eingang in das Landeswahlprogramm gefunden hat. Daher ist es für uns selbstverständlich, auch in Zukunft dafür zu streiten, dass der Freistaat Sachsen seiner gesetzlichen Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich in erforderlichem Umfang nachkommt. 

Frage 3:

Die ambulante ärztliche Versorgung in Sachsen ist zwischen ländlichen und urbanen Regionen ungleich verteilt. Dieser Trend hat sich zuletzt weiter verstärkt. Welche alternativen Steuerungsinstrumente mit sektorenübergreifender Wirkung sind aus Ihrer Sicht vielversprechend?

CDU

Die Stärkung sektorübergreifender Ansätze in der gesundheitlichen Versorgung ist seit vielen Jahren in der Diskussion, bislang greifen die vorgeschlagenen Ansätze in der Praxis aber nur bedingt. In der Anfang Mai erschienenen Zehnten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems“ wird nicht nur die Problemlage aufgezeigt, sondern es werden auch Empfehlungen benannt. Auf diesen – mitunter nicht neuen Vorschlägen wie bspw. einer gemeinsamen Planung – wollen wir aufbauen und an einer Überwindung der Sektorengrenzen arbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir BÜNDNISGRÜNE halten einen Mix aus unterschiedlichen Maßnahmen für sinnvoll:

  • stärkere Digitalisierung und Stärkung der ambulanten Versorgungsangebote
  • mehr Versorgungsassistent*innen in der Hausarztpraxis (Verah) und Nichtärztliche Praxisassistent*innen (NÄPA) in Haus- und Facharztpraxen
  • finanzielle Anreize und vereinfachter Quereinstieg aus anderen medizinischen Fachrichtungen in die allgemeinärztliche Niederlassung
  • Förderung nicht-gewinnorientierter regionaler Gesundheitszentren in unterversorgten Regionen
  • mehr Ausbildungs- und Studienplätze in den medizinischen Berufen schaffen
  • Ausbau der medizinischen Studienangebote in Chemnitz prüfen, damit auch in Zukunft genug Ärzt*innen, Hebammen und medizinische Fachangestellte für Krankenhäuser und Praxen verfügbar sind
  • Kompetenzen der verschiedenen Gesundheitsberufe bündeln und auf eine stärkere Vernetzung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen setzen
  • Rolle der Apotheker*innen, der Therapeutenberufe und weiterer nichtakademischen Gesundheitsberufe von Pflege bis zu den technischen Assistenzberufen deutlich aufwerten,
    sie noch stärker in die Versorgung von Patient*innen einbinden (beispielsweise durch eine Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen) und ihnen auch neue Kompetenzen zuweisen
  • die Landarztquote
SPD

Die Sicherstellung einer wohnortnahen ambulanten Versorgung ist gerade mit Blick auf eine immer älter werdende Bevölkerung im Freistaat eine große Herausforderung. Denn der Trend, dass weniger Ärztinnen und Ärzte in einer eigenen Praxis arbeiten möchten, verstetigt sich bundesweit. Die Landarztquote, die Erhöhung der Medizinstudienplätze insbesondere im Chemnitzer Modellstudiengang oder das Projekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ im deutschsprachigen Studiengang Humanmedizin an der Universität Pécs in Ungarn leisten mittelfristig einen Beitrag, um die ambulante Versorgung gerade im ländlichen Raum zu verbessern. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert die Niederlassung, Praxisübernahme sowie Aufrechterhaltung der
Vertragsärztlichen Tätigkeit mit Hilfe von Investitionskostenzuschüssen, Niederlassungsberatungen oder Haltepauschalen für Ärzte über dem 65. Lebensjahr. Diese Maßnahmen sind ein Teil des 2019 verabschiedeten 20-Punkte-Programms für die medizinische Versorgung - ein Gesamtpaket, das stetig weiterentwickelt und angepasst werden muss. Daher setzen wir das 20- Punkte-Programm fort und werden die genannten Maßnahmen stärken sowie mit den Kommunen neue Maßnahmen entwickeln.

Um die medizinische Versorgung zukünftig sicherstellen zu können, werden wir die sektorenübergreifende Zusammenarbeit weiter stärken. Das kluge Miteinander von Arztpraxen, Gesundheitszentren, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden wir noch stärker fördern und dabei auch E-Health-Angebote weiter ausbauen.

Um die Landkreise bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen regionalen Versorgungslandschaft zu unterstützen, fördert Sachsen die Einsetzung von Regionalkoordinator:innen für die gesundheitliche Versorgung (Gesundheitskoordinator:innen). Mit dem neuen Sächsischen Krankenhausgesetz hat der Landtag den Landkreisen außerdem ermöglicht, Regionalkonferenzen zur Krankenhausplanung und integrierten medizinischen Versorgung zu bilden. Dabei werden alle am Gesundheitssystem Beteiligten an einen Tisch geholt: die Träger der im Landkreis befindlichen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, im Landkreis tätige Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, Leistungserbringer im Rettungsdienst und ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen sowie die Vertretungen der Pflegekräfte und der Patientinnen und Patienten. Aufgabe einer solchen Regionalkonferenz ist nicht nur die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie zur Krankenhausplanung und integrierten medizinischen Versorgung. Es geht auch darum, gemeinsam innovative Lösungen zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit der
Leistungserbringer zu entwickeln und den einrichtungsübergreifenden Einsatz digitaler Technologien auf den Weg zu bringen.
 

DIE LINKE

Die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung ist der Schlüssel für die Sicherung und die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung vor allem in den so genannten ländlichen Räumen. Im Mittelpunkt der Überlegungen müssen die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten stehen. Daher wollen wir alle Krankenhausstandorte in Sachsen erhalten, wenn auch zum Teil mit verändertem Leistungsangebot. Wir unterstützen Initiativen einer Krankenhausreform von unten, mit denen die Krankenhäuser einer Region auf Basis der Erfahrungen und Bedarfe vor Ort die Kooperation untereinander stärken, Synergien nutzen und das Leistungsangebot bedarfsgerecht untereinander aufteilen, um Standortschließungen zu verhindern. Polikliniken, ob mit Notaufnahme oder ohne, sind für uns ebenfalls eine Alternative, um stationäre und ambulante Versorgung intelligent zu verbinden. Wir setzen weiterhin auf innovative Arzt-Praxis-Modelle wie Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, rollende Arztpraxen oder Gemeindeschwestern und -pfleger mit sehr vielversprechenden Steuerungsmöglichkeiten, die die sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern und damit dazu beitragen, die ambulante ärztliche Versorgung besonders im ländlichen Raum tatsächlich zu verbessern. Dringlich ist auch eine umfassende Digitalisierung der Praxen, die jedoch durch das Land auskömmlich finanziell unterstützt werden muss.

Wir halten es außerdem für sinnvoll und wichtig, dass regionale
Gesundheitskonferenzen etabliert werden, in denen alle Akteure des Gesundheitswesens, wie niedergelassene Ärzteschaft und Heilberufe, Vertretungen von Krankenhäusern, gesetzlichen Kassen und Patientinnen und Patienten, öffentlichem Gesundheitsdienst, sozialen und pflegerischen Diensten sowie der Politik und ggf. weitere vertreten sind, um eine regionale Gesundheitsversorgungsplanung vorzunehmen, die auch gegenüber dem Land verbindlich wird. Dazu müssen entsprechende rechtliche Rahmensetzungen geschaffen werden. Im Krankenhausgesetz ist ein Ansatz in Bezug auf die Krankenhausplanung enthalten, wobei der Anreiz zur Schaffung solcher Gremien nur in der Verbindlichkeit der Vorhaben sowohl innerhalb der Gebietskörperschaft als auch gegenüber dem Freistaat Sachsen liegt. Das wurde im Krankenhausgesetz leider nicht umgesetzt.

Frage 4:

Immer öfter wird auch bei Bagatellfällen unnötigerweise der Rettungsdienst bzw. Notarzt gerufen und/oder die Notaufnahme an einem umliegenden Krankenhaus aufgesucht. Wie stellen Sie sich die Kooperation und Koordination von kassenärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und den Notaufnahmen der Krankenhäuser zukünftig vor, um Fehlsteuerungen und Überlastungen zu vermeiden?

CDU

Anfang des Jahres wurden Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung durch den Bundesgesundheitsminister vorgelegt. Die Punkte benennen begrüßenswerte Vorschläge, um Fehlsteuerungen/Überlastungen des Systems zu vermeiden.

Im Laufe des kommenden Gesetzgebungsverfahrens ist u.a. darauf hinzuwirken, dass die Rolle der „Gemeinsamen Tresen“ nicht geschwächt, sondern eher gestärkt wird.  

Zu prüfen wäre weiterhin, ob bisher nicht berücksichtigte Versorgungsangebote  – sei es ggf. nur modellhaft – mit in die Notfallversorgung aufgenommen werden könnten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.
Die aktuelle Steuerung von (Notfall-)Patient*innen in die bedarfsgerechte ambulante bzw. stationäre Versorgung ist unzureichend. Die bestehende strikte Sektorentrennung und fehlende digitale Vernetzung (z. B. zwischen Notaufnahmetresen und Terminservicestellen) führen zu Fehlanreizen sowie Über-, Unter- und Fehlversorgung. Verschiedene Pilotprojekte haben gezeigt, dass eine
Steuerung über vernetzte Leitstellen (112 und 116117) und einen gemeinsamen Tresen vor Integrierten Notfallzentren (bzw. derzeit vor Notaufnahmen mit Portal- oder Notdienstpraxen) zu einer bedarfsgerechteren Versorgung der Patient*innen und einer Entlastung von Notaufnahmen
und kassenärztlichem Notdienst führt. Durch die geplante Einrichtung von Integrierten Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern, bestehend aus einer Notaufnahme, einer KV-
Notdienstpraxis und einem gemeinsamen Tresen, wird ein zentraler Steuerungs- und Behandlungsort für die Menschen geschaffen, die fußläufig oder (nicht dringlich) mit dem Rettungsdienst das Krankenhaus erreichen. Besonders für Personen, die einer ambulanten Behandlung und Ressourcen des Krankenhauses (z. B. CT-Bildgebung) bedürfen, kann so schneller und bedarfsgerechter geholfen werden, bei gleichzeitiger Reduktion von zeitlichen und personellen
Aufwänden. Wir gehen davon aus, dass sich die Einrichtung einer KV-Notdienstpraxis in einem INZ und deren Öffnungszeiten am tatsächlichen Bedarf vor Ort orientieren und damit regional, in Abhängigkeit der Notfallversorgungskapazitäten der Krankenhäuser, der KV und des Patientenaufkommens, unterschiedlich ausgestaltet werden. Bereits bestehende Portal- oder Notdienstpraxen in räumlicher Nähe zu Krankenhäusern sollen dabei nicht ersetzt, sondern in die INZ integriert werden.

SPD

Wer im Ernstfall Hilfe braucht, kann sich auf die Rettungsdienste und Notaufnahmen verlassen. Seit einigen Jahren nehmen allerdings immer häufiger Patientinnen und Patienten die Notfallmedizin in Anspruch, die aus medizinscher Sicht ebenso gut ambulant versorgt werden könnten. Dadurch gerät die Notfallmedizin immer öfter an ihre Grenzen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Überlegungen des Bundesgesundheitsministers, die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116117) zu vernetzen, Integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufzubauen und die ambulanten Notdienststrukturen zu stärken. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für die ärztliche Bereitschaft verbessert werden, indem sich die ambulanten und stationären Sektoren stärker bei der Erstellung von Dienstplänen abstimmen und somit Ärztinnen und Ärzte auf beiden Seiten entlastet werden. Schließlich sind auch unsere bildungs- und familienpolitischen Positionen mit diesem Thema verknüpft: Wir setzen uns für mehr Gesundheitsbildung in den Kitas und Schulen nicht zuletzt auch deshalb ein, damit Menschen besser befähigt werden, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen, akute Verletzungen und Beschwerden realistisch einzuschätzen und verantwortlich zu handeln. Das betrifft sowohl die Kinder und Jugendlichen selbst als auch deren Eltern, die wir mit Maßnahmen der Familienbildung erreichen.

DIE LINKE

Wir sehen in einer tatsächlich sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung, die Patientinnen und Patienten sowie deren Bedürfnisse und außerdem die Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt, die grundsätzliche Lösung von derzeitigen Fehlsteuerungen und Überlastungen. Nach unserer Auffassung ist die Inanspruchnahme der Notfallversorgung, obwohl möglicherweise ein Bagatellfall vorliegt, ein Problem, das auch durch die sektorale Gliederung der Gesundheitsversorgung verursacht wird. Patientinnen und Patienten unterscheiden nicht nach Abrechnungs- bzw. Zuständigkeitsgesichtspunkten, wenn sie kurzfristig medizinisch versorgt werden wollen. Daher müssen gerade im Notfall die Sektorengrenzen überschreitbar gestaltet sein oder sogar fehlen. So könnte insbesondere im ländlichen Raum auch mittels Ganztags-Polikliniken mit Notfallaufnahme und 24-Stunden-Betrieb die medizinische Versorgung ermöglicht werden. Diese Polikliniken könnten im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung von Krankenhäusern an bisherigen Krankenhausstandorten betrieben werden. Dazu sollen alle Krankenhausstandorte erhalten bleiben, teilweise mit verändertem Leistungsangebot wie 24-Stunden-Notfall-Polikliniken. Diese Polikliniken können den Mangel an haus- und fachärztlichen Praxen lindern und die
Notfallversorgung in der Region sicherstellen.

Das Leistungsangebot würde allerdings überwiegend ein Ambulantes anstelle eines Stationären sein. Die Linke steht auch der Idee von Integrierten Notfallzentren (INZ) aufgeschlossen gegenüber.  

Eine weitere Möglichkeit der besseren Koordination sehen wir in der digitalen Vernetzung, sprich der Nutzung digitaler Plattformen zur Vernetzung der Notfallnummern (112 und 116 117) und der beteiligten Akteure zur effizienten Steuerung der medizinischen Versorgung in Notfällen.

Frage 5:

Die Eigenbeteiligung, die Pflegebedürftige im ersten Jahr für ihre Versorgung in einem Pflegeheim bezahlen, liegt in Sachsen aktuell bei durchschnittlich rund 2.500 Euro pro Monat und ist über die letzten Jahre kontinuierlich angestiegen. Wie wollen Sie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten?

CDU

Wir streben eine umfassende Reform der Pflegeversicherung an, wo der Fokus insbesondere auf den Abbau von Sektorengrenzen verstärkt wird und eine Präzisierung der Zuständigkeiten von Kranken- und Pflegekasse vorgenommen werden soll.

Fragen nach Leistungsausweitungen wie Einschränkungen sollten aus unserer Sicht in der bereits aufgeführten grundsätzlichen Debatte erörtert werden.

Bereits in den vergangenen Jahren ist der durch sie zu stemmende Zuschuss zu den Pflegekosten im zweistelligen Millionenbereich gestiegen, was den finanziellen Handlungsspielraum weiter einschränkt. Wir werden vom Bund eine Rückbesinnung auf das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ fordern: eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Pflegekosten bis hin zur Übernahme der gesamten Personalkosten in der Pflege.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.
Die Eigenanteile für die vollstationäre Pflege sind seit 2022 stark gestiegen. Hintergrund sind die Tariftreue-Regelung, und somit also endlich eine adäquate Entlohnung unserer Pflegekräfte, sowie gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten durch die Inflation. Diese Kostensteigerungen wirken sich jedoch nicht nur bei unseren Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeheimen aus, sondern bei allen Pflegeleistungen. So sind die Eigenanteile in der ambulanten Pflege ebenfalls
stark gestiegen. Neben Thüringen und Sachsen-Anhalt sind wir das Bundesland mit dem größten Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung. Die vollständige Übernahme der
Investitionskosten würde den Freistaat finanziell stark fordern. Damit scheidet für uns die Übernahme der Investitionskosten für alle Pflegeeinrichtungen der voll- und teilstationäre Pflege
aus.

Wir setzen uns für eine solidarische Pflegeversicherung ein, die eine finanzielle Entlastung unabhängig schafft, egal ob ambulant oder stationär gepflegt wird. Eine Pflegereform auf Bundesebene ist dringend notwendig. Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf breitere Schultern gestellt werden. Für uns BÜNDNISGRÜNE heißt dies, für eine bessere und gerechtere
Finanzierung zu sorgen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, die von der Pflegeversicherung getragenen Pandemiekosten und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu erstatten.

SPD

Pflege braucht Vertrauen. Menschen, die gepflegt werden und solche, die einmal Pflege bedürfen, verdienen Sicherheit. Sicherheit darüber, sich ihre Pflege leisten zu können. Und Sicherheit darüber, dass sie in guten Händen sind und sein werden. Damit Pflege gut finanziert ist, setzen wir uns auf Bundesebene seit langem für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Ziel muss es sein, dass sich jede und jeder seine Pflege leisten kann.

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundes müssen Angehörige von Pflegebedürftigen, die unter 100.000 Euro im Jahr verdienen, seit 2020 nicht mehr für den Unterhalt zahlen. Zuvor hat sich das Sozialamt in vielen Fällen die Kosten für die Pflege von den Angehörigen zurückgeholt. Wir werden pflegende Angehörige auch auf Landesebene stärker entlasten, indem wir die Kurzzeitpflege ausbauen und mit einem Förderprogramm Pflegeplätze unmittelbar finanzieren, aber auch die Unterstützungsangebote wie Nachbarschaftshelfer:innen und Alltagsbegleiter:innen stärken. Für eine klare Aufgabenverteilung und Verantwortungsübernahme werden wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene ein Landespflegegesetz aufstellen und umsetzen.

DIE LINKE

DIE LINKE tritt dafür ein, die Pflegeversicherung von einer Teilleistungs- zu einer Vollversicherung umzuwandeln und zudem als Bürgerinnen-und Bürger-Versicherung auszugestalten, in welche alle für alle Einkommen und ohne Bemessungsgrenze einzahlen. Pflege- und versicherungsfremde Leistungen, insbesondere auch die Ausbildungskosten, sollen steuerfinanziert sein. Wir plädieren bis dahin für eine Eigenanteil-Deckelung. Da in den Eigenanteilen auch die Investitionskosten für Pflegeheime enthalten sind, wollen wir, dass der Freistaat Sachsen den Pflegeeinrichtungen bzw. deren Trägern Zuschüsse zu den Investitionskosten - analog zur Krankenhausfinanzierung - aus dem Landeshaushalt gewährt (siehe auch Antrag der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drs 7/14317).  

Für eine weitere finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen wollen wir ein vom Land zu leistendes Landespflegegeld in Höhe von 1.500 Euro pro Pflegejahr auf gesetzlicher Grundlage zur Unterstützung der Pflegebedürftigen einführen (siehe dazu: Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke in Drs 7/15947). Bis der Freistaat Sachsen den Trägern der Pflegeheime die Investitionskosten erstattet, wollen wir allen pflegebedürftigen Menschen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines monatlichen Zuschusses in Höhe der jeweiligen Investitionskosten und Betriebsausgaben, die ihnen die Alten- und Pflegeeinrichtungen als Eigenanteile in Rechnung stellen – das Sächsische Pflegewohngeld – einräumen (siehe dazu: Antrag der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drs 7/16082).

Frage 6:

Laut Gesetz ist Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wie schaffen Sie es, dass sich alle sächsischen Kommunen stärker als bisher an deren Gestaltung und ihrer landesweiten Umsetzung beteiligen?

CDU

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist vor knapp zehn Jahren in Kraft getreten, und es ist grundsätzlich zu prüfen, inwieweit dieses einer Anpassung an aktuelle Entwicklungen bedarf, wobei  auch die Strukturen und die Umsetzung vor Ort thematisiert werden sollten.

Wir streben eine stärkere Prävention und Eigenverantwortung an, essentiell dafür ist aber auch die entsprechende Begleitung, nicht nur durch die Sozialversicherungsträger und weiteren Institutionen, welche bspw. in der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung aktiv sind, sondern auch durch die kommunale Ebene. 

Aufbauend auf das in Bälde in Kraft tretende Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, welches die Rolle der Prävention stärker in den Vordergrund rückt, werden wir den Austausch mit der kommunalen Ebene suchen und auf eine entsprechende Umsetzung hinwirken.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine umfassende Gesundheitspolitik ein, die Prävention, Klima- und Hitzeschutz sowie eine bessere flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt. Zudem sind wir uns der gesundheitlichen Folgen der Klimakrise und besonders lokaler Emissionen bewusst und denken sie mit.

Wir betrachten psychosoziale und psychiatrische Versorgung als Teil von Prävention und setzen uns für den wohnortnahen Ausbau von Beratungsangeboten und die Vernetzung von sozialer Arbeit,
psychiatrischer Versorgung und Therapie ein.

Wir starten eine Initiative psychische Gesundheit in Schule, Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum, um das Thema zu entstigmatisieren und Kompetenzen aufzubauen.

Wir setzen uns für eine humane und aufgeklärte Drogen- und Suchtpolitik in Sachsen ein. Wir setzen auf wirksame Prävention, konsequenten Kinder- und Jugendschutz sowie auf Hilfe statt Strafe. Wir wollen die Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe weiter stärken.

SPD

In einer immer älter werdenden Gesellschaft müssen Prävention und Gesundheitsförderung einen größeren Stellenwert einnehmen. Ziel ist es Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen oder sie in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen. Die Landesrahmenvereinbarung Präventionsgesetz im Freistaat Sachsen setzt die nationale Präventionsstrategie um. Auch die Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. widmet sich dem Thema in den unterschiedlichen Lebenswelten.

Dabei spielen Kommunen eine wichtige Rolle, da sie an vielen Stellen die Rahmenbedingungen für gesundheitsfördernde Angebote gestalten - sei es in Kitas und Vereinen oder im öffentlichen Raum. Gerade auf der kommunalen Ebene geht es nicht nur darum, individuelles Verhalten der Menschen zu
verändern, sondern auch darum, ein gesundheitsförderndes Umfeld zu schaffen. Ziel sollte eine kommunale Gesamtstrategie sein, die in ein breites Netzwerk eingebunden ist. Die Regionalen Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsförderung (RAG) in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt leisten hier bereits wichtige Arbeit. 

Auch der Freistaat fördert regionale und überregionale Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere zur gesundheitlichen Chancengleichheit, über die Richtlinie Gesundheit und Versorgung. Diese werden wir fortführen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Um die Arbeit der regionalen Gesundheitsbehörden zu stärken, wollen wir ein Landesgesundheitsamt schaffen und den „Pakt für den ÖGD“ fortsetzen.

Auch der Aufbau des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) bis zum Jahr 2025 folgt einem umfassenden Ansatz von Gesundheit – weg von der Fokussierung auf ein kuratives Gesundheitssystem hin zu einer sinnvollen Kombination aus Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung.


DIE LINKE

Für Die Linke in Sachsen ist der Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu einer starken Säule der gesundheitlichen Versorgung der Schlüssel für die Stärkung der Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies muss sowohl landesweit als auch kommunal geschehen. Wir verweisen hier auf den Antrag der Fraktion Die Linke in Drs 7/2806 „Lehren aus der Corona-Krise ziehen: Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf allen Ebenen zu einer modernen und leistungsfähigen Säule gesundheitlicher Versorgung entwickeln und ausbauen!“. In diesem Antrag wird auch der Aufbau einer Landeseinrichtung („Landesgesundheitsamt“) gefordert. Wichtig ist uns vor allem auch, dass neben der Verhaltensprävention die Verhältnisprävention spürbar verbessert wird, um u. a. gesundheitliche Unterschiede aufgrund des sozialen Status zu reduzieren sowie den umweltbezogenen Gesundheitsschutz zu stärken. Es geht um Public Health vor Ort. Dafür ist der ÖGD prädestiniert.

Die Forderungen wurden auch durch Änderungsanträge der Fraktion Die Linke in den Beratungen und Verhandlungen über den Sächsischen Haushaltsplan untersetzt. In allen Fällen erfolgte allerdings die Ablehnung durch die parlamentarische Mehrheit.

Frage 7:

Der digitale Umbau des Gesundheitswesens kommt in Deutschland nach wie vor nur sehr langsam voran. Neue, digitale Anwendungen, wie z.B. ePA und DiGAs/DiPAs sind hier nur einige wenige Beispiele. Insgesamt liegt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich zurück. Wie kann Sachsen dem entgegentreten?

CDU

Die Möglichkeiten, aber auch Risiken digitaler Anwendungen sind seit vielen Jahren in der Diskussion, und aus unserer Sicht bedarf es einer größeren Offenheit bei der Nutzung durch alle beteiligten Akteure.

Seitens des Freistaates wurde u.a. als Antwort auf diese Entwicklung eine ressortübergreifende Digitalstrategie „sachsen digital 2030“ ins Leben gerufen, um den digitalen Wandel nicht nur zu begleiten, sondern auch aktiv mitzugestalten. Als eines der Handlungsfelder ist hierbei der Bereich Gesundheit und Pflege aufgeführt, wobei für den Freistaat im Rahmen seiner Möglichkeiten Aufgaben benannt werden. Prioritär ist dabei die Umwandlung bislang noch analoger in digitale Prozesse unter Beachtung eines hohen Schutzniveaus höchstsensibler Daten zu sehen.

Das Gesundheitswesen als solches ist indes maßgeblich durch Vorgaben der Bundesebene bzw. der Selbstverwaltung geprägt. Hinzu kommen datenschutzrechtliche Aspekte, welche in der Diskussion der Einführung/Anwendung von digitalen Leistungen vorgebracht werden. Auch wenn die Möglichkeiten der Einwirkung für den Freistaat an dieser Stelle durchaus begrenzt  sind, sehen wir die Notwendigkeit, dass dieser sich aktiv in Entwicklungen einbringt und die Möglichkeiten positiv begleitet.

Zu begrüßen ist die im vergangenen März vorgestellte Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums, welche konkrete Aussagen u.a. zur E-Patientenakte trifft.
Diese Strategie bedarf einer entsprechenden Begleitung auch durch den Freistaat, für die wir uns einsetzen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNISGRÜNES Ziel ist es, durch mehr Investitionen in die digitale Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Regionen, eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen
sicherzustellen. Dies betrachten wir als elementaren Teil der Daseinsvorsorge.

Wir wollen die Praxen ermutigen, den Weg der Digitalisierung mitzugehen. Der sächsischen Bevölkerung sind die Vorteile der ePA aufzuzeigen und an konkreten Beispielen attraktiv zu machen, z. B. mittels eines elektronischen Impfkalenders.

SPD

Das im März dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) hat zum Ziel, den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wurde u.a. die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten, die stärkere Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in die Versorgung oder die
Verankerung und der flexiblere Einsatz von Telemedizin beschlossen. Das sind wichtige Schritte hin zum digitalen Umbau des Gesundheitswesens. Als Land wollen wir Innovationen noch stärker fördern und die Richtlinie „eHealthSax“ ausbauen. Aber: Technik muss sich Vertrauen verdienen, die sozialen Folgen müssen einbezogen werden. Daher begrüßen wir die Schaffung einer assistierten Telemedizin für einen niedrigschwelligen Zugang durch das Digital-Gesetz.  

DIE LINKE

Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag hat in ihrem Antrag in Drucksache 7/8964 „Lehren aus der Corona-Pandemie: Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Gesundheitliche Versorgung verbessern, Arbeitsbelastungen
reduzieren, Resilienz des Gesundheitssystems steigern!“ sehr detailliert Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sachsen die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen könnte. In den Haushaltsdebatten hat die Fraktion auch zu diesem Thema regelmäßig Änderungsanträge eingereicht, um dafür notwendige Mittel zu sichern. Die Anträge wurden stets von der Landtagsmehrheit abgelehnt.  Wesentliche Maßnahmen aus dem o. g. Antrag sind nachfolgend verkürzt genannt:

  1. Aufnahme und Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen als Bestandteil der Digitalisierungsvorhaben des Freistaates Sachsen und deren Untersetzung durch eine „Digital-Health-Strategie“ innerhalb der sächsischen Digitalisierungsstrategie;
  2. Erarbeitung der „Digital-Health-Strategie-Sachsen“ im Zusammenwirken mit wesentlichen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens, d. h. insbesondere des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Krankenhäuser, der Ärzteschaft, der Krankenkassen, der Interessenvertretungen des Pflegepersonals, der akademischen und der nichtakademischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Forschung, vor allem der Versorgungsforschung, sowie mit Fachleuten und Unternehmerinnen und Unternehmern aus den Bereichen
    Telemedizin, Informationstechnik, Medizinprodukteentwicklung und Medizinprodukteherstellung einschließlich Künstlicher Intelligenz;
  3. Einrichtung und Etablierung eines „Kompetenzzentrums für Telemedizin und E-Health“ für den Freistaat Sachsen als Beratungsinstanz und Ansprechgremium insbesondere zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der intersektoralen Kommunikation und der digitalen Archivierung;
  4. Einstellung bedarfsgerechter finanzieller Mittel im Landeshaushalt für Neu- und Ersatzbeschaffungen, u. a. der Krankenhäuser und der Gesundheitsämter;
  5. konsequente Forcierung und auskömmliche Finanzierung der Vereinheitlichung der Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen des Freistaates Sachsen unter Gewährleistung der Kompatibilität mit öffentlich empfohlener, individuell nutzbarer Software sowie Schaffung einer gemeinsamen Dateninfrastruktur und einer öffentlich-solidarischen Plattform der intelligenten Vernetzung im Gesundheitswesen;
  6. Einrichtung eines Landesamtes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und damit Schaffung der Möglichkeit zur öffentlich kontrollierten Sammlung, Verarbeitung und Bereitstellung von für die öffentliche Gesundheit relevanten
    Daten, u. a. für Gesundheits- und Infektionsschutzmonitoring, landesweite Register (z. B. Impfregister oder Intensivbettenregister), frühzeitige Erkennung von regionalen Kapazitätsengpässen in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung, für Datennutzung aus Frühwarnsystemen (z. B. Abwasseruntersuchungen) und die zentrale Steuerung der Beschaffung und Vorhaltung von Schutzausrüstungen und Schutzmaterialien sowie ausgewählten Medikamenten.

Frage 8:

Der Klimawandel und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit rücken auch die Gesundheitswirtschaft in den Fokus. Im Rahmen der bestehenden Versorgungsstrukturen gibt es vielfältige Möglichkeiten, das Gesundheitssystem nachhaltiger auszurichten und gegenüber den Anforderungen des Klimawandels resilienter zu machen. Welche Maßnahmen schlagen Sie hierzu vor?

CDU

Die resiliente Anpassung des Gesundheitswesens ist seit längerem in der Diskussion und stellt ein Thema dar, dessen Bedeutung wir uns durchaus bewusst sind.

So haben aktuell bspw. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sowie auch das Robert-Koch-Institut ein Gutachten bzw. Bericht vorgelegt, welche sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und Empfehlungen ausgesprochen haben.

Diese betreffen u.a. Aspekte wie die Verminderung von Emissionen im Gesundheitswesen, die Anpassung von Strukturen (bspw. betreffs der kritischen Infrastruktur oder der Erarbeitung von Hitzeschutzplänen), die Reaktion auf „neue“ Infektionskrankheiten sowie Kommunikation und Stärkung der Gesundheitskompetenz.

Verschiedene Institutionen im Freistaat sowie auch das Land haben sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt, für die Landesebene seien hier beispielhaft die Handlungsempfehlungen aus dem Maßnahmenplan zum Energie- und Klimaprogramm für den Bereich Gesundheit und Katastrophenschutz zu nennen.

Auf diese gilt es aufzubauen und deren Umsetzung zu intensivieren. Dabei wollen wir u.a. einen verstärkten Fokus auf die Sensibilisierung und Prävention legen.  

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern oder anderen medizinischen Einrichtungen, die das Wissen um die Klimakrise aufnehmen und im Sinne des Konzeptes „Greenklinic“ ressourcenschonender, energieeffizienter und umweltfreundlicher wirtschaften, soll gefördert werden.

SPD

Nachhaltigkeit ist kein rein ökologisches Thema. Hier geht es um ein Handlungsprinzip, das sich auf alle politischen Bereiche bezieht: Wie kann es gelingen, Ressourcen so einzusetzen, dass damit stabile und gute Lebensverhältnisse in Gegenwart und Zukunft geschaffen werden können? Die Auswirkungen der Klimaerwärmung werden zunehmend zu einer Gesundheitsgefahr, da sie das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Allergien oder Infektionen begünstigen. Das Gesundheitswesen zählt zu den großen Emittenten von klimaschädlichen Treibhausgasen. Die Herstellung von Medizinprodukten, die Sicherstellung von Lieferketten mit den damit einhergehenden Transportwegen oder die Abfallentsorgung haben negative Auswirkungen auf das Klima. Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Beschluss des 125. Deutschen Ärztetages zu: Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb steht für uns die Förderung von technologischen, sozialen und nachhaltigen Innovationen im Zentrum. 

Sachsen braucht ein landesweites Katastrophenschutzkonzept, dem eine umfassende Risiko- und Gefahrenanalyse zugrunde liegt. Dem ganzheitlichen Bevölkerungsschutz muss dabei mehr Beachtung zukommen, insbesondere mit Blick auf überörtliche Lagen unterhalb der Katastrophenschwelle. Kommunen sollen stärker zur Vorsorge animiert werden, z.B. beim Aufstellen von Hitzeschutzkonzepten. Darüber hinaus braucht Sachsen eine Klimaanpassungsstrategie, die für alle Bereiche Vorkehrungen trifft: Gesundheitlicher Hitzeschutz und klimatisierende Baustoffe, Dachflächenbegrünung, hitzeresistente Fahrbahnmaterialien und Extremwettervorkehrungen müssen zum Standard in allen Kommunen werden. Hierfür braucht es auch Fördermittel.

DIE LINKE

Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel sind unseres Erachtens in zwei großen Schwerpunkten notwendig. Schwerpunkt 1 sind sofortige und konsequente staatliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, um die negativen Auswirkungen, auch auf die Gesundheit, möglichst zu begrenzen. Damit sollen im besten Fall Erkrankungen aufgrund von z. B. Hitze, Kälte und Umweltverschmutzung, aber auch von Mangelernährung reduziert werden, was zu einer Entlastung des Gesundheitswesens führen würde. Nachfolgend werden hier
einige Stichworte aus dem Landeswahlprogramm unserer Partei in mit Bezug auf diesen Schwerpunkt genannt:

  • Festschreibung von Anpassungsstrategien in einem sächsischen Klimawandelanpassungsgesetz (Verfolgung einer „Vision Zero“, das heißt kein Mensch darf mehr aufgrund von Klimafolgen sterben);
  • Durchführung von regelmäßigen Risikoanalysen, mit denen ermittelt wird, welche Personengruppen oder Regionen besonders stark vom Klimawandel betroffen sind;
  • Ableitung und Umsetzung von Aktionsplänen, um den negativen Folgen entgegenzuwirken;
  • Erweiterung von Präventionsmaßnahmen und Verbesserung der Frühwarnsysteme zur besseren Vorbereitung auf Extremwetterereignisse;
  • Verbesserung des Hitzeschutzes in den Städten durch Ausbau von blau-grüner Infrastruktur (z. B. Fassadenbegrünung, Stadtumbau nach dem Motto „Bäume statt Beton“, Wasserrückhaltemaßnahmen);
  • Landesförderung für den Einsatz von Klimaschutzmanagerinnen und -managern auf kommunaler Ebene sowie für Maßnahmen zur gezielten Reduzierung sozial ungleich verteilter Umweltbelastungen in den Kommunen;
  • Konzepte für eine ressourcenschonende und resiliente Wasserbewirtschaftung;
  • Maßnahmen gegen die Privatisierung und gewinnbringende Vermarktung von Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Trinkwasserversorgung, Abwasseraufbereitung und -entsorgung;
  • Landschafts- und Gewässerschutzmaßnahmen insbesondere auch durch Verhinderung der Einleitung von unbehandeltem oder unzureichend behandeltem Abwasser, d. h. auch Verbot der Einleitung von Mikroschadstoffen wie Arzneimitteln, Kosmetika, Pestiziden und sonstigen Chemikalien;
  • Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen und Beteiligung der produzierenden Industrie nach dem Verursacherprinzip an der Finanzierung entsprechender Maßnahmen.

Schwerpunkt 2 umfasst vor allem Maßnahmen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes direkt im Gesundheitswesen. Da der Gesundheitssektor selbst auch durch Energie, Gebäude, Wasser, Müll oder Anästhesiegase einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen erzeugt, muss es die Finanzierung des Systems gestatten, Maßnahmen zur Senkung der Emissionen und zur Ressourcenschonung in den Einrichtungen selbst zu ergreifen und Investitionen u. a. in die energetische Sanierung zu tätigen.

Weitere Möglichkeiten sehen wir zudem in der Verkürzung von Lieferketten und Transportwegen z. B. für Medikamente und Verbrauchsmaterial sowie im Einsatz regionaler Produkte wie Lebensmittel für die Verpflegung. Sinnvoll kann auch der Einsatz von Mehrweg- statt Wegwerfmedizinprodukten sein, nur wird hierbei die Entscheidung meist nach finanziellen Gesichtspunkten getroffen, wodurch die Möglichkeiten der Ressourcenschonung vernachlässigt werden. Eine Verfolgung sozial-ökologischer Ziele, wie es der Klimaschutz darstellt, wird unseres Erachtens nicht funktionieren, wenn das Gesundheitswesen den Regeln der Marktwirtschaft unterliegt. Für uns ist Gesundheit keine Ware, sondern ein Kernbereich der sozialen Daseinsvorsorge, der auch aus diesen Gründen dem Markt weitgehend entzogen werden muss.

Frage 9:

In der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert nur eine solide und solidarische Finanzbasis den Versicherten eine umfassende und qualitativ gute medizinische Versorgung. Wie sieht aus Ihrer Sicht eine auskömmliche und nachhaltige GKV-Finanzierung aus, und wie tragen Sie dazu bei, dass der Bund eine solche auch umsetzt?

CDU

Wir wollen weiterhin eine gute medizinische Versorgung und Teilhabe, deren Grundlage u.a. die gesetzliche Krankenversicherung darstellt. Um das Gesundheitssystem auch in finanzieller Hinsicht zukunftsfest zu machen, bedarf es struktureller Anpassungen.

In der Sozialversicherung müssen beitragsbezogene Leistungen wieder klarer von durch Steuern zu finanzierenden Leistungen abgegrenzt werden. Ebenso gilt es, Eigenverantwortung stärker in den Vordergrund zu rücken.

Es muss sich für jeden Einzelnen lohnen, sparsam mit den Ressourcen unseres Gesundheitswesens umzugehen. Durch Stärkung von Prävention, Aufklärung und Gesundheitsdiensten wollen wir den Einzelnen dabei unterstützen.  

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Diese Frage bezieht sich auf Bundesrecht.

Unsere BÜNDNISGRÜNE Bundestagsfraktion setzt sich für eine verlässliche und gerechte Finanzierung von Gesundheit und Pflege ein. Gerade Versicherte mit geringen Einkommen haben weniger finanzielle Spielräume, sie werden durch höhere Beitragssätze stärker getroffen. Deshalb befürworten wir eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. So tragen Menschen mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung bei als Menschen, die nur über geringe Einkommen verfügen. Auch höhere Pauschalen des Bundes für gesetzlich versicherte Bürgergeld-Beziehende sowie ein dynamisierter Bundeszuschuss bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, relevant.

SPD

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der die verschiedensten Menschen für einander einstehen - unabhängig von ihrem Alter, ihrem Einkommen oder ihrem Gesundheitszustand. Seit einigen Jahren gerät die GKV jedoch zunehmend unter Druck: Durch die
Folgen der Corona-Pandemie sowie den demografischen Wandel und die zu erwartende rückläufige Zahl der Beschäftigten ist auch für die kommenden Jahre mit einem geringeren Anstieg der Einnahmen zu rechnen, während auf der Ausgabenseite mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen ist. Somit ist klar: Wir brauchen eine nachhaltigere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das vom Bund verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Jahr 2022 hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Finanzierung zu stabilisieren. Gelöst wurde das Problem dadurch jedoch nicht.

Unser Ziel ist es, übermäßige Anstiege der Zusatzbeiträge sowie Leistungskürzungen zu vermeiden. Das erreichen wir durch eine stärkere finanzielle Unterstützung des Bundes, Kosteneinsparungen z.B. durch die Vermeidung von unnötigen stationären Behandlungen und die Einführung einer Bürgerversicherung. Denn die Solidargemeinschaft umfasst derzeit nicht alle Versicherten, die jedoch ebenfalls von den Versorgungsstrukturen, die durch die GKV finanziert und organisiert werden, profitieren. Dieses Anliegen werden wir landesseitig unterstützen.

DIE LINKE

Wir wollen eine solidarische gesetzliche Krankenversicherung, in die alle für alle Einkommensarten einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll abgeschafft werden, womit gesichert werden kann, dass in das System entsprechend der ökonomischen Leistungsfähigkeit eingezahlt wird. Private Krankenversicherungen führen unseres Erachtens zu einer Zwei-Klassen-Versorgung und stehen dem Solidarprinzip entgegen. Dazu hat Die Linke bisher und dazu wird Die Linke auch in Zukunft mit direkt an die Staatsregierung gerichteten Initiativanträgen, diese nachdrücklich auffordern, gegenüber der Bundesregierung und selbst im Bundesrat auf die Einführung einer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung („Eine Kasse für alle!“)  hinzuwirken und die dafür erforderlichen Gesetzesvorschläge zur Änderung des hierfür maßgeblichen Bundesrechtes vorzulegen (siehe dazu: Antrage der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag in Drs 7/1983). Inwieweit von der Partei Die Linke in dieser Richtung im Bund und im Bundestag unmittelbar Einfluss genommen werden kann, hängt von den Ergebnissen der nächsten Bundestagswahl ab.

 

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