Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

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Die Corona-Pandemie führt vor Augen, wie wichtig es ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Denn digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten verbessern, weshalb die Ersatzkassen von Anbeginn die Einführung unterstützt haben. So genannte „Gesundheits-Apps auf Rezept“ kommen bei den Versicherten gut an: Im ersten Jahr „Digitale Gesundheitsanwendungen“ – kurz DiGA – stellten die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes aus. Mehr

Beim GKV-Spitzenverband findet sich 2022 eine erste Bilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?

Welche Apps sind bereits zugelassen?

Derzeit sind 28 Anwendungen für folgende Krankheitsbilder zugelassen:

  • Adipositas
  • Alkoholmissbrauch
  • Angststörungen
  • Brustkrebs
  • chronischen Schmerzen
  • Depressionen
  • Diabetes
  • Impotenz organischen Ursprungs
  • Migräne
  • Multiple Sklerose
  • Problemen in Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
  • psychische und psychosomatische Folgen von Diagnosen und Therapien von Malignomen
  • Reizdarmsyndrom
  • Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Tabakabhängigkeit
  • Nachsorgung bei Schlaganfallpatienten
  • Tinnitus

Weitere neue Anwendungen befinden sich aktuell im Zulassungsverfahren.

Wo kann die Liste der zugelassenen DiGA eingesehen werden?

Das BfArM stellt hier eine Übersicht aller zugelassenen Anwendungen zur Verfügung. Das dort hinterlegte Verzeichnis bietet Informationen zu den jeweiligen Anwendungen für Patienten, Ärzte und andere Leistungserbringer. Neben einer Kurzbeschreibung werden im Besonderen die Zielsetzung, Wirkungsweise und Funktionen der DiGA beschrieben.

Wie erfolgt die Zulassung einer DiGA?

Anbieter von DiGA müssen beim BfArM einen Antrag auf Zulassung stellen, der innerhalb von drei Monaten geprüft wird. Damit eine DiGA zugelassen werden kann, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden: Die vom Hersteller angegebene Wirksamkeit der Anwendung muss durch wissenschaftliche Studien belegt werden. Außerdem müssen Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz gewährleistet sein. Das BfArM nimmt hierbei allerdings nur eine Prüfung auf Plausibilität der Selbstangaben der Hersteller vor, ohne eigene zusätzliche Prüfverfahren anzuwenden. Sofern im Laufe des Antragsverfahrens noch keine abgeschlossenen Studien vorgelegt werden können, kann eine DiGA trotzdem zunächst für einen Erprobungszeitraum zugelassen werden. Der Nachweis der Wirksamkeit muss entsprechend nachgereicht werden. Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten „Fast-Track-Verfahren“ ein zügiges Verfahren zur schnellen Antragsprüfung etabliert.

Wie ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt?

Digitale Gesundheitsanwendungen werden vollständig durch die Krankenkassen erstattet. Voraussetzung ist deren Zulassung und die Aufnahme der App in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Nicht erstattet wird dagegen Hardware, die das BfArM als nicht unmittelbaren Bestandteil der App definiert. Kosten für Gegenstände der alltäglichen Nutzung, wie zum Beispiel Smartphones, müssen deshalb selbst übernommen werden.

Wie erhalten die Versicherten eine DiGA?

Den Versicherten stehen zwei Zugangswege offen. Zum einen können Ärzte und Psychotherapeuten eine „App auf Rezept“ verordnen. Versicherte erhalten darüber eine Verordnung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Langfristig sollen auch digitale Verordnungen eingesetzt werden können. Der zweite Weg verläuft direkt über die Krankenkasse. Versicherte können die Nutzung einer zugelassenen DiGA auch bei der Krankenkasse beantragen. Dort wird vor der Genehmigung die medizinische Notwendigkeit überprüft.

Was passiert nach der Einreichung der Verordnung bzw. Antragsstellung auf Genehmigung bei der Krankenkasse?

Die Krankenkasse generiert einen Freischaltcode für die DiGA und übermittelt diesen an den Versicherten. Daraufhin lädt sich der Versicherte die App über den jeweiligen App-Store herunter oder öffnet die Webanwendung im Browser. Der Freischaltcode wird dann in der DiGA in einem dafür vorgesehenen Feld eingegeben. Um die Gültigkeit des Freischaltcodes zu prüfen, fragt das System der Hersteller der DiGA daraufhin über eine Schnittstelle bei der Krankenkasse nach. Ist der Freischaltcode gültig, kann der Versicherte die DiGA für den vorgesehenen Zeitraum nutzen.

Wie stehen die Ersatzkassen zu den DiGA?

Die Ersatzkassen begrüßen die ersten Zulassungen von DiGA. Dadurch wird die Versorgung der Versicherten mit digitalen Anwendungsmöglichkeiten verbessert. Für den Einsatz einer DiGA muss jedoch immer die Wirksamkeit nachgewiesen sein. Um die Versichertendaten zu schützen, werden bei der Zulassung die Anforderungen an eine DiGA beispielsweise im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit streng geprüft.