Die Einführung der sozialen Pflegeversicherung mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 markierte einen Meilenstein in der deutschen Gesundheits- und Sozialpolitik. Als fünfte Säule der Sozialversicherung (SGB XI) wurde sie geschaffen, um eine Lücke in der sozialen Absicherung zu schließen und den wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft zu begegnen. Ziel war es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor den finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit zu schützen und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Aktuelle Herausforderungen
In den vergangenen 30 Jahren hat sich die soziale Pflegeversicherung als unverzichtbarer Pfeiler unseres Sozialstaats etabliert. Gleichzeitig stehen wir vor enormen Herausforderungen: Der demografische Wandel, steigende Pflegekosten und der Fachkräftemangel belasten das System zunehmend und erfordern zeitnahe Lösungen.
Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), kommentiert zu dem von den Partei- und Fraktionsspitzen vorgestellten möglichen Koalitionsvertrag von Union und SPD
Eigenbeteiligung in stationärer Pflege erneut gestiegen - vdek fordert schnelle Begrenzungsmaßnahmen
Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl und angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung Wort zu halten und die Pflege verlässlich sowie bezahlbar zu gestalten. „Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) braucht es zwingend auch eine Begrenzung der Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen“, stellt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, klar. Denn die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen hat sich – unabhängig von der Aufenthaltsdauer - innerhalb von zwölf Monaten erneut deutlich erhöht. Mehr in unserer Pressemitteilung:
Es ist höchste Zeit, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu reformieren. Wir brauchen eine faire Finanzierung sowie innovative Konzepte, um die Qualität der Versorgung langfristig zu sichern. Nur so können wir das System zukunftsfähig gestalten.“
Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen
Wo liegen aktuell und in Zukunft die größten Herausforderungen für die Pflegeversicherung, und wie können wir die Pflege in Sachsen, aber auch deutschlandweit zukunftssicher machen? In der Broschüre "Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten" finden sich unsere Vorschläge und Ideen für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Sozialen Pflegeversicherung.
"Zielbild Pflege Sachsen 2030" formuliert wegweisende Impulse für eine zukunftsfähige Pflege
Die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie private Leistungserbringerverbände in der Pflege formulieren mit dem sog. „Zielbild Pflege Sachsen 2030“ Impulse für eine qualitativ hochwertige Pflegeversorgung, die wirtschaftlich tragfähig, vernetzt und bürgerorientiert ist.
Die Handlungsempfehlungen für die neu gewählten Abgeordneten des Sächsischen Landtags und die neu zu bildende Staatsregierung wurden im Rahmen einer Pressekonferenz durch David Eckardt (LIGA), Silke Heinke (vdek) sowie Rainer Striebel (AOK) vorgestellt.
Die Zielbildpartner identifizieren folgende pflegepolitischen Handlungsfelder:
Gesundheits- und Pflegekompetenz stärken
Digitalisierung ausbauen und vernetzen
Entlastung von Pflegebedürftigen
Fachkräfte gewinnen und sichern
Rahmenbedingungen schaffen
Die Partner sind sich einig: Die Pflegelandschaft in Sachsen steht durch den demografischen Wandel und Fachkräftebedarf vor großen Umbrüchen. Um die Versorgung zukunftssicher zu gestalten, braucht es neue Ansätze, die Gesundheit stärken, Pflegebedürftigkeit hinauszögern und tragfähige Netzwerke fördern. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure und eine gezielte Unterstützung durch den Freistaat Sachsen kann eine zukunftsfähige Pflege gewährleistet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der sozialen Pflegeversicherung zwei wesentliche Änderungen in Kraft: Die Leistungsbeträge werden um 4,5 Prozent erhöht. Dies gilt sowohl für die häusliche als auch stationäre Pflege. Darüber hinaus kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte an. Damit wird der Beitragssatz bundeseinheitlich von 3,4 auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder angehoben. Der Beitragssatz für Mitglieder ohne Kinder beträgt aufgrund des Beitragszuschlags für Kinderlose ab dem 1. Januar 2025 4,2 Prozent. Die für die Beitragssatzerhöhung erforderliche Rechtsverordnung wurde bereits auf den Weg gebracht.