Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe der Krankenkassen fördert die Selbsthilfe in 2014 mit 578.000 Euro/Geänderte Abgabetermine für die Förderung in 2015

Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat die Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesverbände in 2014 mit insgesamt 578.000 Euro gefördert. „Damit sichern wir die finanzielle Basis der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe“, erklärt Stephan Hartmann vom federführenden BKK Landesverband Mitte. Hingegen zögen sich Kommunen und das Land mehr und mehr aus ihrer finanziellen Verantwortung zurück. Die Förderung der Kassen sei zwar stabil, aber gesetzlich begrenzt. Von daher stünden der Selbsthilfe von Jahr zu Jahr weniger Mittel zur Verfügung, so Hartmann.
Insgesamt hatten in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt 899 Selbsthilfegruppen eine Förderung beantragt. An diese wurde eine Gesamtsumme von rund 221.000 Euro ausgezahlt. Die 14 Selbsthilfekontaktstellen im Land erhielten eine Gesamtförderung von 189.000 Euro. Darüber hinaus hatten 28 Landesverbände einen Antrag gestellt und rund 168.000 Euro Fördermittel erhalten.
Für Anträge im Förderjahr 2015 gelten ab sofort neue Abgabetermine. So müssen Selbsthilfekontaktstellen und landesweit agierende Verbände der Selbsthilfe ihre Anträge bei der Gemeinschaftsförderung bereits bis Ende Dezember 2014 stellen. Regionale Selbsthilfegruppen können ihre Unterlagen für die Förderung wie bisher bis Ende Januar 2015 vorlegen.
Mitglieder der Gemeinschaftsförderung sind die AOK Sachsen-Anhalt, der BKK Landesverband Mitte, die IKK gesund plus, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirte, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen. Die Selbsthilfe ist über das Selbsthilfeforum Sachsen-Anhalt und Vertreter des Arbeitskreises Selbsthilfekontaktstellen in der Gemeinschaftsförderung beteiligt.
 

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