Medizinische Versorgung muss bedarfsorientiert ausgerichtet werden

Ersatzkassen fordern ergebnisorientierte Diskussion statt populistischer Ministerinnenschelte

Alle Sachsen-Anhalter haben im Krankheitsfall Anspruch auf eine ausgewogene medizinische Betreuung. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und verpflichtet Kostenträger und Leistungserbringer im Rahmen ihrer Selbstverwaltung bedarfsorientiert im Interesse der Bevölkerung zu handeln.

Tatsache ist, dass wir seit Jahren eine rückläufige aber auch älterwerdende Bevölkerung in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen haben. Daraus aber einen Automatismus zur ungehemmten Leistungsausweitung zu definieren, wie es gerade Leistungserbringer im stationären Sektor fordern, führt in eine Sackgasse. (siehe Hintergrund)

Die Ersatzkassen halten das für falsch, denn: "Wir brauchen eine ergebnisorientierte Diskussion zu den einzelnen Bereichen der medizinischen Versorgung. Auf deren Grundlage müssen die anstehenden Strukturveränderungen in Sachsen-Anhalt auch umgesetzt werden. Das betrifft ambulante und stationäre Strukturen in gleicher Weise", sagt Dr. Volker Schmeichel, Pressesprecher der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt, zu den anstehenden Aufgaben.

Vier Gesichtspunkte sind den Ersatzkassen hierbei wichtig:

1. Wir brauchen keine „Ministerinnenschelte“ à la Uniklinikum Halle, sondern einen Dialog und fairen Umgang von Politik und Selbstverwaltung!

2. Die Weichenstellung zu einer qualitätsorientierten Versorgungssteuerung steht an.

3. Die gemeinsame Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene muss ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen.

4. Das Haltbarkeitsdatum des "sektoralen Denkens" ist abgelaufen.

In Sachsen-Anhalt hat man Fragen der Qualitätssicherung bereits früh erkannt, das könne man schon daraus ableiten, dass man in Sachen Krankenhausplanung bereits vor über zehn Jahren von einer reinen Bettenplanung Abstand genommen hat und Planungskompetenzen in bilateralen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) konzentriert hat. Hier vereinbaren Krankenhäuser und Krankenkassen notwendige Planungskennziffern wie: Mindestmengen, Leistungsausschlüsse und strukturelle Vorgaben.

Die Landesregierung hat angekündigt, den gesetzlichen Rahmen für eine qualitätsorientierte Versorgungssteuerung neu zu fassen. Damit befindet man sich mitten in einer Diskussion zur Definition über planungsrelevante Qualitätsindikatoren (PlanQI), die es ermöglichen, Versorgungsqualitäten zu bewerten, zu unterscheiden in gute, durchschnittliche und unzureichende Qualität und schließlich Strukturanpassungen zu vollziehen.

Der vdek ist sich sicher, mit geeigneten Qualitätsindikatoren schärfe man den Blick auf erforderliche Veränderungen in den Versorgungsstrukturen des Landes.

"Der medizinische Bedarf einer älter werdenden Bevölkerung wird geprägt von einer Zunahme der chronischen Erkrankungen, hierauf müssen wir mit adäquaten Versorgungsangeboten und deren Koordination regieren“, so Schmeichel abschließend.

Pressemitteilung Medizinische Versorgung

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