Beitragsrückstände erreichen traurigen Höchststand

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen haben sich bis Ende 2016 Beitragsrückstände von rund sechs Milliarden Euro angehäuft.

Seit vor knapp zehn Jahren die Versicherungspflicht für Alle in Kraft getreten ist, müssen die Kassen auch Versicherte halten, die nicht zahlen. Die Beitragsschulden der rund 55,5 Millionen gesetzlich versicherten beitragspflichtigen Mitglieder steigen von Jahr zu Jahr. Aktuell liegen sie bei rund sechs Milliarden Euro, 2014 waren es noch ca. 3,1 und 2015 dann schon rund 4,4 Milliarden Euro.

Wäre es auf Grund dieser Gesamtzahlen vielleicht auch interessant, die Situation in Sachsen-Anhalt zu analysieren?

„Diese Analyse wird von den Ersatzkassen allerdings ausdrücklich verworfen, weil wir in unseren bundesweit strukturierten Mitgliedskassen keine regionalen Unterschiede erkennen können und ein Auseinanderdividieren nach Länder- bzw. den Krankenkassenarten einer bundesweit einheitlichen Lösung nicht dienlich sei, sagt Dr. Volker Schmeichel, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung in Sachsen-Anhalt. (vgl. Grafik)

Die Problemlösung verortet Schmeichel denn auch beim Staat, d.h. bei der Bundespolitik, „…die mit ihrem klaren Bekenntnis zur Krankenversicherungspflicht für alle, schlussendlich auch jenen mit Steuergeld helfen muss, die nicht zahlen können.

Hintergrund

Die angesprochenen Beitragsschulden stammen von den sogenannten „Selbstzahlern“, bei denen die Beiträge nicht vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung bzw. der Arbeitsagentur gezahlt werden. Das sind im Prinzip alle freiwillig Versicherten. Zu diesen zählen z.B. Solo-Selbstständige mit kleinen Einkommen oder Personen, die durchs soziale Netz gefallen und auch nicht über Hartz-IV-Bezug versichert sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob es sich um dauerhafte finanzielle Probleme eines Versicherten handelt oder ein vorrübergehender Engpass die Beitragszahlung beeinträchtigt.

Die Krankenkassen müssen die säumigen Versicherten behalten. Seit 2007 gilt in der Bundesrepublik eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ein Beitragsschuldengesetz sorgte im Jahr 2013 dafür, dass den Pflichtversicherten, die sich zu spät bei den Kassen gemeldet hatten, ausstehende Beiträge erlassen wurden.

In der Krankenversicherung gilt die Faustformel, dass zehn Milliarden Euro etwa einem Beitragssatzpunkt entsprechen. Das würde bedeuten, dass die aktuellen Rückstände durch die gesetzlichen Beitragszahler über eine Mehrbelastung von etwa 0,6 Prozentpunkte auszugleichen wären!!

 

Pressemitteilung Beitragsrückstände

Kontakt

Elisabeth Scholz
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