Gemeinsame Zulassungsstelle nimmt Arbeit auf

Krankenkassen vereinfachen Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie anbieten möchte, braucht eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) einzeln eingeholt werden. Ab 1. September 2019 wird das Zulassungsverfahren einfacher.

Wollen Heilmittelanbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen, müssen sie das nur noch an einer Stelle beantragen. Für Praxisinhaber mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist das die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen-Anhalt“.

Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei.

Hintergrund ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine ARGE zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern trifft.

Auskünfte erteilt ab 2.9.2019

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Sachsen-Anhalt
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
E-Mail: sachsen-anhalt@zulassung-heilmittel.de
Tel.: 0391/5 65 16 – 24
Tel.: 0391/5 65 16 - 25

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
Fax: 03 91 / 5 65 16 - 30

Mobil: 0 162 1339179
E-Mail: elisabeth.scholz@vdek.com