Krankenhäuser Sachsen-Anhalt

Rund 36 Mio. Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts

Magdeburg 04.02.2021. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2021 geeinigt.

Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert (LBFW) für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 3.738,74 Euro und liegt damit rund 75 Euro über dem in 2020 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 36 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr für die Behandlung der Patient*innen zur Verfügung.

Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen aufgrund der pandemischen Situation.                                          

Die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt verhandeln seit 2005 jährlich den Landesbasisfallwert. Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, auf einer sicheren Grundlage ihre Budgets für 2021 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklärten dazu: „Nach konstruktiven und fairen Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten Planungssicherheit zu erzielen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangsbedingungen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der für die Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung sichert.“ Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patient*innen. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Vorhaltung zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 46 Plankrankenhäusern über 600.000 Patienten pro Jahr stationär behandelt. Diesen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2021 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 1,81 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat die Vereinbarung zum 01.02.2021 genehmigt.

Bitte Beachten

Weitere Informationen u.a. Zur Historie des Landesbasisfallwertes finden Sie auch auf den einzelnen Internetseiten der o.a. Institutionen.

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

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Fax: 03 91 / 5 65 16 - 30

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