Faire Vergütungen für Pflegekräfte durchsetzen

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) sieht eine faire tarifgebundene Vergütung für alle Pflegekräfte im Land vor. In der Folge steigen aber auch die Pflegesätze und damit die Eigenanteile, die die Pflegebedürftigen an die Einrichtungen zu zahlen haben. Das ist die Nebenwirkung einer an sich guten Sache. Damit dieses Geld aber auch bei denen ankommt, die es verdienen sollen, macht der vdek die Vergütungsansprüche aller Mitarbeiter bekannt: Unter https://www.vdek.com/LVen/SAH/Vertragspartner/Pflegeversicherung/Pflegeverguetung.html kann jeder, der es wissen will, die Entlohnungen, die die jeweiligen Pflegeeinrichtungen zahlen sollen, erfahren.

Einrichtungen sollen ihr Pflegepersonal entweder nach Tarifhöhe bezahlen oder mindestens in Höhe des regional üblichen Entgeltniveaus. Der Gesetzgeber sieht Strafen vor, wenn das nicht passiert. Die Einrichtungen, die das nicht tun, verlieren Ihren Anspruch auf Zulassung und damit auf Finanzierung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Angestellte in den Pflegeeinrichtungen müssen ihre tarifären Ansprüche allerdings kennen, um beurteilen zu können, ob sich ihr Arbeitgeber fair verhält.

Im Dezember 2022 liegt der durchschnittliche monatliche Bewohneranteil bei rund 2.100 Euro. Es bleibt die politische Frage im Raum, ob die Pflegebedürftigen im Land auf diesen massiv gestiegenen Eigenanteilen sitzen bleiben. Das Land könnte eine Entlastung schaffen, wenn es die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen übernimmt. Die Ersatzkassen fordern darüber hinaus einen verbindlichen und dauerhaft angelegten Steuerzuschuss für die soziale Pflegeversicherung, weil die Absicherung des Pflegerisikos eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

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