Krankenkassen und Krankenhäuser schreiben Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen fest

Ob Herzinfarkt-Behandlung oder Darmkrebs-OP:  Besonders schwierige Eingriffe dürfen nur von bestimmten Krankenhäusern erbracht werden. Um die Qualität der Behandlung zu sichern, müssen diese Häuser ausreichend Erfahrung vorweisen können. Auf dieser Grundlage haben die Krankenhäuser und die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt jetzt ihre Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen für die nächsten zwei Jahre erneuert.

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben mit 45 einzelnen Kliniken im Land Verhandlungen geführt. Mit 35 von ihnen sind die Verhandlungen inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Mit 10 Kliniken konnte man sich bislang nicht einigen. Bei zwei Kliniken davon gibt es unterschiedliche Ansicht bezüglich der Qualität der erbrachten Leistungen. Die restlichen acht Kliniken lehnten eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung grundsätzlich ab und waren nicht zu Verhandlungen bereit. Diese Fälle liegen jetzt zur Entscheidung beim Ministerium.

Fachliche Schwerpunkte pro Krankenhaus festschreiben

Die Krankenhäuser müssen für die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen nachweisen können, dass sie bestimmte, hochspezialisierte Operationen in ausreichender Anzahl durchgeführt haben und die dafür erforderliche Infrastruktur vorhanden ist. So können beispielsweise Herzinfarkt-Patienten nur in den Krankenhäusern behandelt werden, die ein Herzkatheterlabor haben und deren medizinisches Fachpersonal damit routiniert arbeiten kann. Die Informationen über die für die Spezialeingriffe zugelassenen Krankenhäuser sollen zudem in die vom Rettungsdienst genutzte IVENA-Software einfließen, damit Herzinfarkt-Patienten gleich in das am besten geeignete Krankenhaus eingeliefert werden können.

In den Vereinbarungen schreiben die Krankenhäuser ihre fachlichen Schwerpunkte fest. „Die damit verbundene Klarheit ist wichtig. Sie ist auch eine gute Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt. Es wäre folgerichtig, diese Spezialisierungen in die weitere Krankenhausplanung des Landes Sachsen-Anhalt einfließen zu lassen“, sagt Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung für die Verbände der Krankenkassen.

Sachsen-Anhalt ist Vorreiter

„Sachsen-Anhalt ist ein Pionier auf dem Gebiet der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. Nur hier verhandeln die Kassenverbände mit den Krankenhäusern solche konkreten Vorgaben – zum Wohle ihrer Versicherten. Meine Erwartung ist, dass wir so die Qualität unserer Krankenhausleistungen verbessern“, sagt Marion Strickmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Gesundheit und Medizin bei der AOK Sachsen-Anhalt.

Den Maßstab hierfür setzen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses, Teilnahmen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die verbindliche Orientierung an landesbezogenen Qualitätsempfehlungen.

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
Fax: 03 91 / 5 65 16 - 30

Mobil: 0 162 1339179
E-Mail: elisabeth.scholz@vdek.com