Aufruf zur Sozialwahl 2023 in Sachsen-Anhalt

Die Sozialministerin Frau Grimm-Benne, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, sowie der Leiter der Landesvertretung des Verbandes des Ersatzkassen e. V. (vdek), Klaus Holst, werben in Sachsen-Anhalt für die Sozialwahl 2023. Gemeinsam fordern sie die rund 500.000 Mitglieder der fünf Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) –sowie 30 Millionen Wahlberechtigte der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) auf, sich an der drittgrößten Wahl in Deutschland zu beteiligen und damit über die Zusammensetzung ihrer Sozialparlamente – die Verwaltungsräte der Ersatzkassen und die Vertreterversammlung der DRV Bund – für sechs Jahre zu bestimmen.

Die Wahlberechtigten der genannten Träger haben die roten Briefumschläge mit den Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 per Post erhalten. Bis zum
31. Mai 2023 können sie ihre Stimme abgeben. Gewählt wird per Briefwahl. Bei den Ersatzkassen können die Wahlberechtigten ihre Stimme im Rahmen eines Modellprojekts erstmalig alternativ zur Briefwahl auch digital abgeben – vom PC zu Hause oder von einem mobilen Endgerät mit Internetanschluss aus. Um die Wählerinnen und Wähler zu informieren, führen DRV Bund und Ersatzkassen eine deutschlandweite Aufklärungskampagne durch.

Wählen und Demokratie stärken

Sozialministerin Grimm-Benne (Vorschlag): „Die Sozialwahlen und die Soziale Selbstverwaltung sind zentrale Eckpfeiler unserer sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Wir haben in Deutschland keine rein staatlichen Sozialversicherungen. Vielmehr gestalten Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber ihre Sozialversicherungen ehrenamtlich mit und sorgen dafür, dass die Verwaltung praxisnah und versichertenorientiert entscheidet. Durch die Sozialwahlen werden die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter für ihre Arbeit legitimiert, wie bei anderen demokratischen Wahlen auch. Geben Sie Ihre Stimme ab und stärken Sie die Demokratie in Deutschland.“

Peter Weiß: „Die gewählten ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte, wählen und kontrollieren den Vorstand und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen in der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Wir freuen uns, dass die Sozialwahl durch die Möglichkeit der Online-Wahl bei den Ersatzkassen und durch die Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent in den Verwaltungsräten modernisiert wird. Damit ist die Sozialwahl der Modernisierungstreiber im deutschen Wahlrecht“

Wer Beiträge bezahlt, bestimmt auch mit!

Klaus Holst: „Das Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung ist: Wer Beiträge bezahlt, bestimmt auch mit! Die gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Jahr 300 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung aufwenden. Die ehrenamtlichen Verwaltungsräte achten darauf, dass dieses Geld für moderne Versorgungsstrukturen und eine hohe Versorgungsqualität eingesetzt wird. Stärken Sie den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern mit Ihrer Stimme den Rücken und bestimmen Sie damit den Kurs Ihrer Krankenkasse. Das geht weiterhin per Brief und nun erstmalig auch online. Für diesen Modellversuch Onlinewahlen haben wir uns als Ersatzkassen bei der Politik eingesetzt.“


Pressemitteilung zum Herunterladen Aufruf zur Sozialwahl in Sachsen-Anhalt

Kontakt

Elisabeth Scholz
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

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