Anlässlich der Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit

Das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz (GVSG) verursacht hohe Kosten für die Versicherten, ohne Mehrwert für die Versorgung

Anlässlich der Fachanhörung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Bundesministerium für Gesundheit sagt Dr. Klaus Holst, Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt: „Das GVSG sollte die Gesundheitsversorgung in den Kommunen stärken. Stattdessen fokussiert es sich auf die Reform der hausärztlichen Vergütung und die Bonifizierung der hausarztzentrierten Versorgung. Diese Maßnahmen werden die Versorgung nicht verbessern, sondern ausschließlich unsere Versicherten finanziell belasten."

Die vollständige Entbudgetierung schafft Fehlanreize in der hausärztlichen Versorgung

Das GVSG sieht eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen vor. Jedoch erhalten die Hausärzte Sachsen-Anhalts bereits jetzt im Ländervergleich ein Spitzenhonorar. Eine Entbudgetierung würde voraussichtlich zu keiner Ausweitung von Leistungen bzw. zu einer Verbesserung der Versorgung führen. „Die vorgesehene Finanzierung würde hierzulande nur mehr Kosten, also noch weniger Netto- vom Brutto-Gehalt, für unsere Versichertengemeinschaft erzeugen“, betont Holst.

Förderung an Versorgungsmehrwert knüpfen

Die geplanten Bonuszahlungen von 30 Euro pro Patient für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) erweisen sich als redundant. Es bestehen bereits Möglichkeiten, HZV-Verträge zu fördern, sofern Effizienzsteigerungen zu verzeichnen sind. Gegenwärtig führen HZV-Verträge zu höheren Kosten, ohne dass ein spürbarer Mehrwert für die Versorgung erkennbar ist.

Versorgungsqualität und finanzielle Stabilität für die Versichertengemeinschaft

Die Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist ebenfalls sowohl für die Versorgungsqualität als auch für die Finanzsituation der Versichertengemeinschaft fatal. Die Prüfungen dienen dazu, Leistungen hinsichtlich ihrer Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Eine Erhöhung der Bagatellgrenze würde dazu führen, dass ein Großteil dieser Prüfungen wegfallen würde, was den gesetzlichen Auftrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behindern würde. Wirtschaftlichkeitsprüfungen der gesetzlichen Krankenversicherung wären damit praktisch abgeschafft.

Die Entfernung der geplanten Förderung von Medizinstudienplätzen über die Mittel des Gesundheitsfonds sowie die Streichung der Gesundheitskioske, deren Beitrag zur Versorgung fragwürdig ist, waren hingegen sachgerecht, um die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen nicht noch weiter zu vermengen. Um Effizienzsteigerungen in der Versorgung vor Ort zu erreichen, ist eine bessere Vernetzung unerlässlich. Hierbei setzt der vdek auf sein Konzept der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ), um die Versorgung vor Ort zu verbessern.

Kontakt

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