Krankenhausfinanzierung

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser erfolgt über eine dualistische Finanzierung: Investitionskosten werden durch öffentliche Förderungen vom Land übernommen. Die Kosten für die Behandlung von Patienten hingegen werden im somatischen Bereich seit 2003 über die sogenannten Diagnosis Related Groups (DRGs), also diagnosebezogene Fallpauschalen, mit den Krankenkassen abgerechnet. Ausgenommen sind die Kosten für das Pflegepersonal. Diese werden seit 2020 über ein gesondertes Pflegebudget vergütet.

Die Vergütung psychiatrischer, psychotherapeutischer und psychosomatischer Leistungen erfolgt seit 2018 verpflichtend über das Entgeltsystem für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (PEPP System). Die Finanzierung erfolgt weiterhin krankenhausindividuell unter der Berücksichtigung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des G-BA. Die PPP-RL legt die Mindestvorgaben für die Ausstattung an therapeutischem Personal fest, ist jedoch kein Personalbemessungsinstrument.   

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt treffen mit den Krankenhäusern über Budget und Entgelte Vereinbarungen. Mit den einzelnen Krankenhäusern wird ein leistungsgerechtes Budget verhandelt.

Landesbasisfallwert

Die Vergütungsbasis stationärer Behandlungskosten stellt der sogenannte Landesbasisfallwert dar. Die Vertragsparteien auf Landesebene - die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Krankenkassenverbände in Sachsen-Anhalt - verhandeln jährlich den LBFW für das Folgejahr. Der Landesbasisfallwert stellt den Geldwert dar, den die Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten. In Sachsen-Anhalt beträgt er für das Jahr 2024 4.201,76 Euro. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weist stationären Behandlungen eine Gewichtung nach dem Schweregrad, den sogenannten Relativgewichten, zu. Diese werden mit dem LBFW multipliziert und ergeben so die diagnosebezogene Fallpauschale, die das Krankenhaus mit den Krankenkassen abrechnen kann.  

           

Jahr LBFW (ohne Ausgleich) LBFW nach Kappung (mit Ausgleich)
2005 2.744,19 2.620,30
2006 2.780,00 2.730,00
2007
2.780,00
2.750,00
2008
2.775,00
2.755,00
2009
2.832,72
2.812,72
2010
2.884,00
2.884,00
2011
2.899,50
2.889,00
2012
2.950,00
2.947,50
ab 01.12.2012
2.965,00
2.962,50
2013 3.018,00 3.013,00
2014 3.117,36 3.117,36
2015 3.190,81 3.190,81
2016 3.278,19 3.278,19
2017 3.344,75 3.344,75
2018 3.438,50 3.443,50
2019 3.528,65 3.528,65
2020 3.652,90
3.663,13
2021 3.738,74 3.738,74
2022 3.825,10 3.825,10
2023 3.992,34 3.994,28
2024 4.201,76 4.205,76

Investitionen

Angesichts der Wirkungen der DRG, der zunehmenden Kooperationen und der demografischen Entwicklung unseres Landes müssen größere Baumaßnahmen kritisch betrachtet werden. Die Verweildauer wie auch die Bevölkerungszahl sinkt in Sachsen-Anhalt seit Jahren, daher ist auch nach dem neuen Finanzierungssystem (durch die vom Bund avisierte Krankenhausreform) mit einer weiteren Verweildauersenkung, wenn auch nicht mehr in dem vorhergehenden Umfang, auszugehen. Die mit den zur Verfügung gestellten Investitionsmitteln geschaffenen Kapazitäten sind effektiv für die Versorgung der Bevölkerung zu nutzen. Bei der Ausnutzung der geschaffenen Kapazitäten sind auch die Möglichkeiten der Kooperationen unter den Krankenhäusern verstärkt einzubeziehen.

Bei zukünftig anstehenden Baumaßnahmen geht es primär nicht um die Schaffung von Kapazitäten, sondern um die Herstellung effizienter Strukturen für die Betriebsabläufe im Krankenhaus. Für diese notwendige Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungserbringung werden zukünftig noch Mittel für die Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Krankenhäuser müssen gerade unter den mit dem Vergütungssystem mit pauschalisierten Entgelten für die Leistungen auch in die Lage versetzt werden, diese Leistungen auf einer wirtschaftlichen Basis zu erbringen, und damit wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies ist bei einigen Standorten nur durch weitere zeitnah zu tätigende Investitionen zu erreichen. Ansonsten werden Krankenhäuser mit strukturellen Defiziten gegenüber den mit Investitionsmitteln gut ausgestatteten Krankenhäusern benachteiligt.

Die Investitionen stellt das Land zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten bietet die Antragstellung an den Strukturfonds:

Der Strukturfonds I hat in Sachsen-Anhalt für drei Förderprojekte insgesamt 38,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für den Strukturfonds II können bis 2024 noch Anträge gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Die Anträge senden Sie zusätzlich auch an die folgende Adresse: Krankenhausdaten_SAH@vdek.com