Strukturdaten

Im Jahr 1991 wurden 72 Krankenhäuser im ersten Krankenhausplan für Sachsen-Anhalt aufgeführt. Die Anzahl der Krankenhausstandorte hat sich durch Konzentrationen, Fusionen, Schließung von Standorten und Umwidmung einzelner Krankenhäuser auf 45 im Jahr 2022 verringert. Die Belegungstage in Sachsen-Anhalt sinken seit 1991 kontinuierlich, seit dem Jahr 2003 vermindern sich auch die Fallzahlen. Die notwendigen Konzentrationen sind eine Folge des medizinischen Fortschritts, der demografischen Entwicklung unseres Landes sowie der wirtschaftlichen Betrachtung der Träger der Krankenhäuser. Krankenhäuser wie das Herzzentrum Coswig oder das NRZ Magdeburg wurden in den 1990er Jahren neu aufgebaut.

Verweildauern in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern stark reduziert

Die Verweildauer im Krankenhaus in Sachsen-Anhalt reduzierte sich von 14,4 Tagen im Jahr 1991 auf 6,9 Tage (inkl. Psychiatrie) im Jahr 2022. Die Entwicklung in der Medizin hat durch schonende Eingriffsmethoden (minimalinvasive Chirurgie) einen wesentlichen Anteil daran, dass die stationären Aufenthalte heute entweder vermieden werden können bzw. kürzer ausfallen. Für viele Eingriffe erfolgt heute angesichts der wachsenden Bedeutung des ambulanten Operierens keine stationäre Aufnahme mehr. Die Veränderung der Verweildauer ist in den einzelnen Fachgebieten sehr unterschiedlich, da sich die Einflussfaktoren (ambulantes Operieren, minimalinvasive Chirurgie, teilstationäre Angebote, verbesserte Diagnostik und Therapie) unterschiedlich auswirken.

Als Einflussfaktor für den vorhandenen Kapazitätsabbau ist auch die Verbesserung der Betriebsabläufe in den Krankenhäusern zu erwähnen. Diese Verbesserung wurde erst möglich, nachdem Investitionsmaßnahmen vollendet wurden, die eine Strukturierung der Krankenhausabläufe und des Patientenflusses ermöglichten. Durch Baumaßnahmen wurde die Auflassung von Außenstandorten möglich, was zu reduzierten Betriebskosten und einer höherwertigen Versorgung für die Patienten führte.

Krankenhausstatistik in Sachsen-Anhalt (1991-2022)
Jahr Aufgestellte Betten Belegungs-tage Fallzahl Verweildauer in Tagen Betten-auslastung
1991 25.572 6.741.670 466.946 14,4 72,23 %
1995 19.617 5.846.112 586.776 10 81,65 %
2000 18.279 5.422.298 583.496 9,3 81,27 %
2005 17.129 4.788.437 560.579 8,5 76,59 %
2010 16.527 4.598.744 594.250 7,7 76,23 %
2015 16.069 4.349.967 603.769
7,2 74,17 %
2020 15.016
3.506.990 515.226 6,9 63,8 %
2021 14.558 3.364.336 486.351 7,0 63,3 %
2022 14.158 3.370.636 487.914 6,9 65,2 %

Quellen: Statistisches Bundesamt, Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

Entwicklung der Kapazitäten psychiatrischer Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt

Die 1991 mit dem ersten Krankenhausplan für Sachsen-Anhalt festgestellten Kapazitäten sind als Ausgangswert nicht repräsentativ, da in den 1991 aufgeführten Betten die Anteile für die Heimbereiche und Pflegeversicherung noch enthalten sind. In der Psychiatrie wurde ein wesentlicher Teil der vorgehaltenen Kapazitäten in den Heimbereich ausgegliedert. Die Umsetzung der Pflegeversicherung erfolgte zwischen 1991 und 1995, daher wird hier als Basis für die Berechnung der prozentualen Veränderungen in der Anlage der Krankenhausplan des Jahres 1995 verwendet.

Neben der Ausgliederung der Heimbereiche war auch die Enthospitalisierung der Psychiatrischen Fachkrankenhäuser (ehemalige Landeskrankenhäuser) ein weiteres Ziel der Krankenhausplanung. Durch die Schaffung mehrerer psychiatrischer Abteilungen an Akutkrankenhäusern wurden zusätzliche wohnortnahe Angebote geschaffen.

Wachsende Bedeutung von Tageskliniken

Bei der Betrachtung der stationären Kapazitäten des Landes dürfen die auf- oder ausgebauten Tageskliniken an den Krankenhäusern, die teilweise eine Alternative für die vollstationäre Behandlung bieten, nicht vernachlässigt werden. Die Angebote wurden auf Antrag der Krankenhäuser kontinuierlich erweitert - von 190 Plätzen in 1991 auf 1.132 Plätze in 2022.

Fachgebietskonzentration in Krankenhäusern zur Qualitätssicherung

Die Konzentration der Fachgebiete wird unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit - aber auch unter den Maßgaben von gesetzlichen Mindestmengenvorgaben - fortschreiten. Für die Standortsicherung der einzelnen Krankenhäuser ist es wichtig, eine Spezialisierung vorzunehmen, denn dies entspricht einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten. Die Auswertungen der Qualitätssicherung ergeben, dass neben den strukturellen Voraussetzungen auch die Anzahl der Eingriffe wesentlich für die Qualität ist. In der vom Gesetzgeber geforderten Veröffentlichung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser sehen Ersatzkassen ein Instrument zur Erhöhung der Transparenz für den Versicherten.