Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI entlasten Pflegepersonen und ermöglichen es Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, ihre sozialen Kontakte zu pflegen und ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Die Angebote umfassen:

  1. Betreuungsangebote, bei denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen,
  2. Angebote zur Entlastung von Pflegenden, die gezielte Entlastung und beratende Unterstützung für pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen bieten, und
  3. Angebote zur Entlastung im Alltag, die Pflegebedürftige bei der Bewältigung von alltäglichen oder pflegebedingten Anforderungen im Haushalt oder bei der selbstständigen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen.

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause leben, können von der Pflegekasse eine Erstattung für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag erhalten. Diese Erstattung wird unter Berücksichtigung ihres Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen gewährt, sofern sie diese im jeweiligen Monat nicht in Anspruch genommen haben. Die Erstattung ist auf maximal 40 Prozent des Höchstleistungsbetrags ambulanter Pflegesachleistungen begrenzt.  

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Dieser Betrag ist speziell für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger  sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bestimmt.

Der Entlastungsbeitrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bei der Nutzung folgender Angebote entstehen:

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste,
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden gemäß § 45a SGB XI durch eine zuständige Behörde auf Landesebene anerkannt. In Sachsen-Anhalt ist hierfür die Sozialagentur verantwortlich. Die Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) regelt in Sachsen-Anhalt nähere Einzelheiten zur Anerkennung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. Die Pflegekassen fördern gemäß § 45c SGB XI Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Dies umfasst den Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die Förderung ehrenamtlicher Strukturen und von Modellvorhaben für die Versorgung von Demenzkranken und anderer Pflegebedürftiger.  

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Eine Übersicht aller auf Landesebene anerkannten Leistungsanbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gem. §§ 45 a-d SGB XI finden Sie im vdek-Pflegelotsen.