Häusliche Krankenpflege

Eine Pflegerin hilft einem älteren Herren beim Aufstehen

Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst die Versorgung von Versicherten in ihrem eigenen Zuhause durch qualifizierte Pflegekräfte bei schwerer Krankheit, akuter Verschlimmerung oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Dies beinhaltet Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, für maximal vier Wochen pro Krankheitsfall. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, wenn im Haushalt keine Person lebt, die die Pflege übernehmen kann.

Nähere Bestimmungen zur Verordnung, Dauer und Genehmigung durch die Krankenkassen sowie zur Zusammenarbeit verordnender Ärzte mit ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern regelt die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA.

Ziel der häuslichen Krankenpflege ist es, den Versicherten entweder das Verbleiben im eigenen Zuhause zu ermöglichen oder ambulante ärztliche Behandlungen zu unterstützen und ihre Ergebnisse zu sichern. Dies gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation.

  • Es gibt drei Arten von häuslicher Krankenpflege:
    Die Krankenhausvermeidungspflege kommt zum Einsatz, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht durchführbar ist, oder wenn sie durch häusliche Pflege vermieden oder verkürzt werden kann.
  • Sicherungspflege wird angewendet, wenn der Versicherte ambulante ärztliche Versorgung benötigt, die nur mit Unterstützung durch häusliche Krankenpflege möglich ist.
  • Die Unterstützungspflege wird bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit eingesetzt, wenn die Versorgung in den Bereichen Grundpflege und Hauswirtschaft vorübergehend nicht selbstständig erfolgen kann.

Damit Pflegedienste Leistungen gemäß § 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen können, ist eine Zulassung erforderlich. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen hierfür mit den Leistungserbringern Verträge.

Ansprechpartner

vdek Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Referat Pflege
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
0391 56516-0

oder per Mail: pflegesatzverhandlungen.sah@vdek.com