Pflegeberatung

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird in der Häuslichkeit allein durch Angehörige oder zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Als Leistungen erhalten Pflegebedürftige gemäß § 37 SGB XI Pflegegeld oder sogenannte Kombinationsleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Versorgung unterstützt. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung von zu Hause versorgten Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen verpflichtend. Versicherte mit Pflegegrad 2 und 3 müssen sich halbjährlich beraten lassen, Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI und der Pflegeberatungs-Richtlinie der GKV erfolgt in Sachsen-Anhalt im Rahmen der regionalen Federführung des verantwortlichen Landesverbands der Pflegekassen.

Vergütung für die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (01.01.2024 bis 31.12.2024)

Zugelassene Beratungsstellen erhalten für einen Beratungsbesuch im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 eine Pauschale in Höhe von 50,59 Euro (Pflegegrad 1 bis 5). Mit dieser Vergütung sind alle mit dem Einsatz verbundenen Aufwendungen abgegolten. Die Pauschale umfasst insbesondere Fahrtkosten, die Zeiten des Beratungsbesuchs einschließlich der An- und Abfahrt sowie der Vor- und Nachbereitung (auch Abrechnung/ Buchhaltung) des Besuchs. Versicherte müssen keine Zuzahlungen leisten. Die Pauschale ist für die Beratungsstellen, mit inhaltlichen Verpflichtungen verbunden, um die Qualitätssicherung der häuslichen Pflege zu gewährleisten. Hierzu zählen:

  • persönliche Beratung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson,
  • praktische pflegefachliche Hilfestellung und Unterstützung sowie
  • Kommunikation relevanter Informationen an die zuständige Pflegekasse.

Die Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche in der jeweils gültigen Fassung sind Grundlage der Leistungserbringung.

Individuelle Bedürfnisse der Pflegebedürftigen

Die pflegerische Beratung bemisst sich an den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen und wird durch eine examinierte Pflegefachkraft durchgeführt. Die Versicherten beauftragten eine Beratungsstelle ihrer Wahl. Die pflegerische Beratung sollte folgende Inhalte berücksichtigen:

  1. Einschätzung der individuellen Pflegesituation/ Erfassung und Analyse der Ist-Situation
  2. Beratung des Pflegebedürftigen sowie ggf. der häuslich Pflegenden
  3. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. Durchführung einer Kurzintervention
  4. Aufgreifen der Beratungsbedarfe des Pflegebedürftigen und ggf. der häuslich Pflegenden
  5. Weitergabe von Informationen und Hinweisen zu und bei Bedarf eine Weitervermittlung von vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und häuslich Pflegende
  6. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation/ Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechniken, Vermeidung von Überlastung sowie Gestaltung des Pflegemixes
  7. Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
  8. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
  9. Dokumentation des Beratungseinsatzes/ Nachweisformular.

Übermittlung an die Pflegekasse

Die Beratungsstelle übermittelt der Pflegekasse mit Einverständnis des Pflegebedürftigen die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse und verwendet hierzu das vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den privaten Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellte einheitliche Formular.

Abweichend davon ist die Information bei Gefahr im Verzug inklusive der Angaben zur nicht sichergestellten Pflege auch ohne Einwilligung des Pflegebedürftigen an die Pflegekasse weiterzuleiten.

Vernetzte Pflegeberatung

Die Pflegeberater der Kassen und die Berater der Kommunen arbeiten eng zusammen, um die vernetzte Pflegeberatung für den Bürger lebendig zu machen. Dazu tauschen sich die Beteiligten in regelmäßigen Abständen in Form von Arbeitskreisen und Erfahrungsaustauschen intensiv zu den vielfältigsten Themen aus dem Bereich der Pflege aus. Zudem werden die Bürger in diversen Veranstaltungen in der Landeshauptstadt Magdeburg zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Pflege informiert und können Fragen stellen. Als ergänzende Informationsquelle steht allen Beteiligten und den interessierten Bürgern die Internetseite www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Hier finden sich zahlreiche regionale und überregionale Informationen zu Ansprechpartnern, Leistungen, Leistungsanbietern und interessante Internetseiten zum Thema Pflege. In Sachsen-Anhalt hat sich die Vernetzte Pflegeberatung als Alternative zu den Pflegestützpunkten bewährt.