Selbsthilfe

Selbsthilfe in Deutschland umfasst organisierte Gruppen und Organisationen, die Menschen mit gemeinsamen Problemen, Erkrankungen oder Lebenssituationen zusammenbringen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Diese Gruppen bieten emotionale Unterstützung, teilen wichtige Informationen und leisten praktische Hilfe. Sie fördern den Erfahrungsaustausch und stärken die persönlichen Kompetenzen der Mitglieder, indem sie ihnen helfen, bessere Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Sie widmen sich mit ihrer Arbeit der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen, von denen ihre Mitglieder entweder selbst oder ihre Angehörigen betroffen sind. Seit 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände.

Förderung durch die Krankenkassen (§ 20h SGB V)

Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich auf Prävention von Erkrankungen oder Rehabilitation spezialisieren, sowie themenübergreifende Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschal- oder Projektförderung. Mindestens 70% der Fördermittel sind für die kassenartübergreifende Pauschalförderung vorgesehen. Der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Bestimmungen für die Pauschal- und Projektförderung und enthält ein Verzeichnis der förderfähigen Krankheitsbilder. Auch digitale Anwendungen, die Datenschutz- und Datensicherheitsstandards erfüllen, sind förderfähig.

Förderung durch die Pflegekassen (§ 45d SGB XI)

Die Pflegekassen fördern jährlich Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützen, mit 0,15 Euro je Versicherten. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt und ergänzen die Förderung durch das Land oder die Kommune. Der Zuschuss der Pflegeversicherung deckt 75% des gesamten Förderbetrags. Bis zu 0,01 Euro je Versicherten können als Gründungszuschüsse für neue Selbsthilfegruppen beantragt werden. Eine Förderung kann für maximal fünf Jahre gewährt werden und muss danach erneut beantragt werden.

Die Formulare für das Förderjahr 2025 der Kooperationsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt stellt die AOK Sachsen-Anhalt bereit, der auch die Federführung obliegt.