Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können.

Zu den Heilmittelerbringern gehören Physiotherapeuten und Masseure, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen und Ernährungstherapeuten. Heilmittel dürfen als Dienstleistungen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. Die Voraussetzungen für die Zulassung regelt § 124 SGB V.

Wer zum Beispiel eine Sprachtherapie benötigt, hat als Versicherter Anspruch auf eine Behandlung in einer von den Krankenkassen zugelassenen Praxis. Die Entscheidung über die Zulassung der Heilmittelpraxen trifft die Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassungen (ARGE Heilmittelzulassung) mit Wirkung für alle Krankenkassen. Die Heilmittelrichtlinie regelt im Einzelnen, welche Heilmittel zu Gunsten der Patienten erbracht werden dürfen und welche ausgeschlossen sind.

Einsicht in Verträge und Vergütungslisten finden Sie unter www.vdek.com. Antragsunterlagen für die Zulassung nach § 124 SGB V sowie Hinweise zum Zulassungsverfahren für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sprachtherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten finden Sie auf den Seiten der ARGE Heilmittelzulassung unter www.zulassung-heilmittel.de.