Hilfsmittel

Hilfsmittel sind ärztlich verordnete medizinische Produkte wie zum Beispiel Sehhilfen, Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe oder auch Haarersatz.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Orthopädietechniker, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker und Friseurmeister die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Um den mit individuellen Eignungsprüfungen verbundenen hohen Aufwand sowohl für die Krankenkassen als auch für die Leistungserbringer zu vermeiden, wurden unabhängige zentrale Stellen mit der Eignungsprüfung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich beauftragt. Dies sind die so genannten Präqualifizierungsstellen. Die Krankenkassen haben von der Eignung eines Leistungserbringers auszugehen, wenn eine Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle vorliegt.

Bei einer Präqualifizierungsstelle kann jeder Leistungserbringer, der Hilfsmittel herstellt, abgibt und anpasst, seine fachliche Eignung überprüfen und bescheinigen lassen. Mit dem entsprechenden Zertifikat können sich die Hilfsmittelerbringer an Ausschreibungen für die Versorgung beteiligen und in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen treten.