Informationen zur Corona-Impfung in Sachsen-Anhalt

Impfstoff Coronavirus SARS-CoV-2

Impfmaßnahmen

Die größte Hoffnung im Kampf gegen das Coronavirus ist die Impfung. Diese erfolgt derzeit in 15 Impfzentren, die vom Land in allen Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden. Darüber hinaus gibt es mobile Impfteams, die in stationäre Pflegeeinrichtungen fahren.

Da in der Anfangsphase der Impfkampagne nur eine begrenzte Menge Impfstoff zur Verfügung steht, können sich aktuell nicht alle Impfwilligen sofort impfen lassen. Die Impfung in einem der Impfzentren ist derzeit nur für bestimmte Personengruppen und mit einem verbindlichen Termin möglich.

Die Termine werden nur über das Internet unter www.impfterminservice.de oder telefonisch unter der deutschlandweit gültigen Nummer 116 117 vergeben.

Wenn mehr Impfstoff verfügbar ist bzw. wenn für die ersten Personen der zweite Impftermin ansteht, werden die Kapazitäten der Impfzentren ausgebaut. Insgesamt sind landesweit 29 Impfzentren geplant. Eine Übersicht über die Standorte und weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der Corona-Sonderseite der Landesregierung Sachsen-Anhalt.

In welcher Reihenfolge werden die Menschen geimpft?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat Personengruppen festgelegt, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe haben oder die berufsbedingt ein höheres Erkrankungsrisiko besitzen. Die Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung von Dezember 2020 stützt sich im Wesentlichen auf diese Impfempfehlung der STIKO. Die Verordnung unterscheidet Personen mit höchster Priorität, hoher Priorität und erhöhter Priorität für eine Covid-19-Impfung.

Zunächst soll die Personengruppe mit höchster Priorität geimpft werden, das sind:

  • „Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6, Absatz 1, Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.“

Wer trägt die Kosten?

Die Corona-Impfungen sind freiwillig und für die zu impfenden Personen kostenlos. Der Bund trägt die Kosten für den Impfstoff und das notwendige Zubehör wird von den Bundesländern bezahlt. Die Impfzentren werden zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland finanziert. Die andere Hälfte teilen sich die gesetzliche (46,5%) und die Private Krankenversicherung (3,5%).